Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Gesetz zum begünstigten Flächenerwerb in den neuen Ländern geändert
Berlin: (hib/MIK/KT) Die Privatisierung der landwirtschaftlichen Flächen der Bodenverwertungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) in den neuen Bundesländern kann weitergehen. Der Haushaltsausschuss beschloss am Mittwochnachmittag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP ( 17/3183) zur Änderung der Vorschriften zum begünstigten Flächenerwerb nach Paragraf 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung in geänderter Fassung. Neben der Koalition stimmte auch Bündnis 90/Die Grünen zu; SPD und Linksfraktion votierten dagegen.
Die BVVG hat seit 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den neuen Ländern ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Die BVVG verkauft die Flächen auf Grundlage des modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung. Seit 2004 seien Preissteigerungen bei den durch die BVVG zu privatisierenden landwirtschaftlichen Flächen zu verzeichnen, die sich im Schnitt bis heute auf fast 100 Prozent summierten, heißt es im Entwurf.
Nichtwirtschaftende Alteigentümer haben die Möglichkeit, Flächen begünstigt für einen Betrag bis zur Höhe einer Ausgleichsleistung zu kaufen. Voraussetzung dafür ist ein bestandskräftiger Bescheid über die dazu erforderlichen Anträge. Verzögerungen bei den Bescheiden sind nach Ansicht der Fraktionen deshalb problematisch, weil nichtwirtschaftende Alteigentümer aufgrund dieser Teuerung immer weniger Flächen erwerben können.
Der entsprechende Paragraf des Ausgleichsleistungsgesetzes wird daher so geändert werden, dass Verzögerungen bei Bescheiden über Ausgleichsleistungen die Erwerbsmöglichkeiten nicht mehr beeinträchtigen sollen. So soll für die Berechnung des Kaufpreises der Verkehrswert vom 1. Januar 2004 zugrunde liegen.
Für die Koalition ist die Ursache des Problems, dass die zuständigen Behörden in den neuen Ländern in den letzten Jahren die Anträge nicht beschieden hätten. Nun werde eine Regelung getroffen, die ”einem Rechtsstaat“ entspreche. ”Damit wird ein guter Ausgleich geschaffen“, sagte der Sprecher der FDP-Fraktion. Auch für Bündnis 90/Die Grünen werden legitime Interessen wiederhergestellt. Die SPD kritisierte, dass die neue Regelung alte Entscheidungen konterkariere. Hierdurch würden neue Privilegien eingeführt. Auch hielt der SPD-Sprecher die Kostenschätzung der Alteigentümer für ”unrealistisch“. Für die Linksfraktion bedient das Gesetz einseitig die Interessen der Alteigentümer. Die Pächter würden geschwächt und den Bodenspekulanten ”Tür und Tor“ geöffnet.
Über den Gesetzentwurf will der Bundestag abschließend am kommenden Freitag entscheiden.
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