Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Dezember 2010 > Bundesregierung: 9.000 Personen nutzten laut Umfrage kurzfristige Pflegezeit
Berlin: (hib/ELA/AH) Nach einer Studie des Bundesministeriums für Gesundheit haben sich zum Zeitpunkt einer Befragung etwa 9.000 Personen kurzfristig für die Pflege eines Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Dies geht aus der Antwort ( 17/4135) auf eine Kleine Anfrage ( 17/3503) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor, in der betont wird, dass die Gesamtzahl der Arbeitnehmer, die die kurzfristige Pflegezeit genutzt haben, höher sein dürfte. Der Grund: Die Inanspruchnahme der kurzfristigen Freistellung bei Pflegebedürftigen, die zum Zeitpunkt der Befragung bereits verstorben waren oder in vollstationären Einrichtungen gepflegt wurden, konnte in der Umfrage nicht erfasst werden.
Die Bundesregierung nennt auch Zahlen zur Inanspruchnahme der längerfristigen Pflegezeit. Danach können Beschäftigte bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen, die in einer vollständigen oder teilweisen Freistellung vom Beschäftigungsverhältnis bestehen kann, wenn dadurch die Pflege der pflegebedürftigen Person in der häuslichen Umgebung sichergestellt wird. Diese längerfristige Pflegezeit wurde laut Bundesregierung nach den vorläufigen Ergebnissen der Studie hochgerechnet von etwa 18.000 Personen in Anspruch genommen. Auch hier dürfte die Gesamtzahl höher sein, heißt es in der Antwort, da die Inanspruchnahme der Pflegezeit bei Pflegebedürftigen, die zum Zeitpunkt der Befragung bereits verstorben waren oder in vollstationären Einrichtungen gepflegt wurden, nicht erfasst werden konnte.
Eine regelmäßige statistische Erhebung zur Inanspruchnahme der Pflegezeit gebe es nur, soweit Meldungen an die Sozialversicherungsträger vorgesehen sind, heißt es weiter. Dies treffe nur auf die jährliche Beitragszahlung zur Arbeitslosenversicherung bei vollständiger Freistellung im Rahmen der langfristige Pflegezeit zu. Aus diesem Grund habe das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen der Studie ”Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ auch Fragen zur Inanspruchnahme der Pflegezeit gestellt. Die Ergebnisse der Studie, die noch nicht abgeschlossen sei, würden zeitnah veröffentlicht werden.
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