Fraktionen können die Regierung
mittels Kleiner oder Großer Anfragen zu Stellungnahmen
über bestimmte Sachverhalte bewegen. Kleine Anfragen werden
schriftlich beantwortet und nicht beraten, sie können durch
eine Veröffentlichung aber durchaus öffentliche Resonanz
finden. Bei wichtigen politischen Fragen greifen Fraktionen zum
Mittel der Großen Anfrage. Diese Anfragen werden schriftlich
beantwortet und auf jeden Fall auch im Plenum debattiert, sofern
dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt
wird.