Neben gesetzgebender und ausübender
Gewalt steht die rechtsprechende Gewalt. Sie ist Richtern
anvertraut und wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch
oberste Gerichtshöfe des Bundes und durch die Gerichte der
Länder ausgeübt. Die obersten Gerichtshöfe des
Bundes sind der Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht,
das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der
Bundesfinanzhof. Der Bund kann auch für andere Bereiche
Bundesgerichte einführen, so für die
Wehrstrafgerichtsbarkeit, in Angelegenheiten des gewerblichen
Rechtsschutzes und für Disziplinarverfahren.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/J/judikative.html
Stand: 13.10.2008