Das Grundgesetz will eine stabile
Demokratie. Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig
ergeben. Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der
Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache Mehrheit
(der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern eine
Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler oder eine
Kanzlerin ist nur dann gewählt, wenn mehr als die Hälfte
aller Abgeordneten in geheimer Wahl für ihn oder sie
votieren.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/K/kanzlerwahl.html
Stand: 16.11.2009