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Der Missbilligungsantrag ist für die Opposition ein Mittel,
die Regierung öffentlichkeitswirksam zu kritisieren. Anders
als das konstruktive Misstrauensvotum wird er nicht im Grundgesetz
oder in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
erwähnt.
Meist verlangt der Antrag, die Äußerung oder Haltung
eines Kabinettmitglieds zu missbilligen. Bisher wurden alle
Missbilligungsanträge von den jeweiligen Regierungsmehrheiten
abgelehnt. Nur ein SPD-Antrag über das
"Vertrauensfrage-Ersuchen" an den damaligen Bundeskanzler Ludwig
Erhard (CDU) wurde am 8. November 1966 mehrheitlich angenommen.