Von der Bundesregierung ausgehandelte
völkerrechtliche Verträge, die die politischen
Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der
Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der
Mitwirkung der für die Bundesgesetzgebung zuständigen
Körperschaften sowie eines Gesetzes. Das heißt,
Bundestag und Bundesrat müssen den Verträgen zustimmen.
Der Bundespräsident schließt namens des Bundes die
Verträge. Im Bundestag werden Ratifizierungsvorhaben in zwei
Lesungen durchgeführt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/R/ratifizierung.html
Stand: 13.10.2008