Jedes Mitglied des Bundestages ist
berechtigt, in jedem Monat bis zu vier Fragen zur schriftlichen
Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Die Fragen sollen
binnen einer Woche nach Eingang beim Bundeskanzleramt beantwortet
werden. Die während einer Woche eingegangenen Antworten werden
in der folgenden Woche gesammelt in einer Drucksache
veröffentlicht.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/S/schriftl_frag.html
Stand: 13.10.2008