In Staatsakten erfahren Personen oder
Ereignisse höchste Würdigung. Um einem Anlass
entsprechendes Gewicht zu verleihen, richtet der Staat einen
Festakt aus. Dazu gehören ein Zeremoniell mit Gästen, die
Nationalhymne und eine Rede des Staatsoberhauptes. Der
Bundespräsident ordnet den Staatsakt an. Organisiert wird er
vom Bundesinnenministerium. Der Trauerstaatsakt wird am
häufigsten angeordnet, Staatsakte zu besonderen Ereignissen
fanden in den ersten 50 Jahren seit Bestehen der Bundesrepublik nur
fünf Mal statt.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/S/staatsakt.html
Stand: 13.10.2008