Jeder Ausschuss kann zur Vorbereitung
seiner Arbeit Unterausschüsse einsetzen. Diese werden entweder
zur Beratung eines bestimmten Gesetzentwurfes oder eines besonderen
Problems eingesetzt. Sie können auch für bestimmte
Teilgebiete während der gesamten Wahlperiode eingerichtet
werden.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/unteraussch.html
Stand: 13.10.2008