Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38
Abs. 2 des Grundgesetzes und § 12 des Bundeswahlgesetzes.
Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18.
Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in
Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.
Auch im Ausland lebende Deutsche können i.d.R.
mitwählen.
Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind u.a. Personen, denen das
Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde oder die Patienten
psychiatrischer Kliniken sind.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlberechtigte.html
Stand: 13.10.2008