Wahlorgane sind die Personen oder
Personengruppen, die die Wahl organisieren und sicherstellen, dass
sie ordnungsgemäß verlaufen. Wahlorgane sind die
Wahlleiter und Wahlausschüsse auf Wahlkreis, Landes- und
Bundesebene.
Außerdem gehören dazu die Wahlvorsteher und
Wahlvorstände in jedem Wahlbezirk.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/W/wahlorgane.html
Stand: 13.10.2008