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Die Zuständigkeit des Fachbereichs Verfassung und Verwaltung erstreckt sich auf die Gebiete Verfassungsrecht, -politik, -gerichtsbarkeit und -geschichte; Ausschussverfahren, Enquete-Kommissionen, Untersuchungsausschüsse; Parteien und Wahlrecht. Außerdem ist er zuständig für Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsgerichtsbarkeit; Grundzüge des Kommunalrechts und der Kommunalpolitik; Datenschutz; Innere Sicherheit, Verfassungsschutz; Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Tarifrecht) und Ausländerrecht.