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Bei Themen wie Arbeitsförderung, soziale Sicherung oder Schwarzarbeit ist WD 6 Ansprechpartner für die Abgeordneten. © dpa - Report
Die Zuständigkeit des Fachbereichs WD 6 orientiert sich am Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und am korrespondierenden Ausschuss des Bundestages.
Die Gutachterinnen und Gutachter des Fachbereichs beantworten vorrangig Fragen der Abgeordneten des Deutschen Bundestages zu Gebieten der Sozialen Sicherung wie Rentenversicherung, Rehabilitation und Behindertenrecht, Unfallversicherung, Arbeitsförderung, Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld und Sozialhilfe bis zur Armutsbekämpfung. Des Weiteren gehören Auskünfte zum Arbeitsmarkt, zum individuellen und kollektiven Arbeitsrecht, zu Arbeitskosten und -schutz sowie zur Schwarzarbeit zum Aufgabenspektrum des Fachbereichs.