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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Drs. 16/990, 16/1179) und Ergänzungen (Drs. 16/3028, 16/3191, 16/5751, 16/6007):
Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden, und wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleitstet wurde. Dies und die politische Verantwortung dafür soll bezüglich der im Folgenden konkret benannten Vorgänge und Fragen geklärt werden:
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Im Bereich der CIA-Flüge und -Gefängnisse soll geklärt werden,
- ob in von amerikanischen Stellen (insbesondere der Central Intelligence Agency - CIA) veranlassten Flügen Terrorverdächtige im Rahmen möglicher Verschleppungen über deutsches Staatsgebiet transportiert wurden oder Derartiges zumindest nicht ausgeschlossen werden kann,
- ob und ggf. seit wann die Bundesregierung welche Erkenntnisse über derartige Gefangenentransporte hatte,
- ob die von der Bundesregierung vorgenommenen Feststellungen in dem Bericht der Bundesregierung vom 23. Februar 2006 zutreffen,
- welche Maßnahmen die Bundesregierung getroffen hat, um etwaige Vorgänge – beispielsweise durch den Einsatz des BfV im Rahmen seiner gesetzlich normierten Aufgaben – zu überwachen, aufzuklären, und ggf. abzustellen und warum Derartiges ggf. unterblieben ist und wer hierfür die Verantwortung trägt,
- welche geeigneten Maßnahmen die Bundesregierung gegebenenfalls ergriffen hat, um derartige Flüge zukünftig zu verhindern,
- ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über CIA-Gefängnisse in Europa hat und wie diese ggf. verifiziert worden sind,
7. welche Tätigkeit der Bundesregierung es ggf. gegeben hat, um auf eine Beendigung des Betriebes derartiger Gefängnisse hinzuwirken,
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Der Ausschuss soll weiterhin klären,
- ob Stellen des Bundes oder nach Kenntnis der Bundesregierung solche der Länder Informationen über Khaled El-Masri an ausländische Stellen geliefert haben,
- ob diese Informationen gegebenenfalls zur Entführung des Khaled El-Masri beigetragen haben,
- welche Informationen der deutsche diplomatische Dienst in Mazedonien über die Verschleppung Khaled El-Masris hatte,
- ob und welche Informationen zum Fall der Verschleppung des deutschen Staatsangehörigen Khaled El-Masri durch die US-Stellen der damalige Bundesminister des Innern Otto Schily – nach der Unterredung zu Pfingsten 2004 – in einem weiteren Gespräch mit US-Botschafter Daniel Coats und anderen US-Stellen, etwa mit US-Minister John Ashcroft und dem damaligen CIA-Chef, erhalten hatte und warum diese nicht für die Ermittlungen in Deutschland verwertet und nicht weitergegeben wurden,
- ob deutsche Staatsangehörige und deutsche Stellen an der Vernehmung von Khaled El-Masri beteiligt waren und wer die von Khaled El-Masri als Deutscher bezeichnete Person „Sam“ ist, die kurz vor der Freilassung bei den Vernehmungen in Kabul anwesend war und Khaled El-Masri auf dem Rückflug nach Mazedonien begleitet hat,
- wie sich die Bundesregierung in „gebotener Weise“ auf diplomatischer, nachrichtendienstlicher und bundespolizeilicher Ebene bemüht hat, die Vorgänge aufzuklären.
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Der Ausschuss soll ferner folgende Fragen klären:
- ob und ggf. zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage Bundesbehörden Reisedaten im Fall M. H. Z. an US-amerikanische, niederländische und marokkanische Stellen, im Fall D. und S. an die libanesischen Stellen und im Fall M. K. an US-amerikanische oder pakistanische Stellen weitergegeben haben,
- welche Konsequenzen aus den Vernehmungen/Befragungen, die nach vorangegangener Folter oder unter folterähnlichen Umständen durchgeführt worden sein sollen, gezogen worden und noch zu ziehen sind,
- wie sicherzustellen ist, dass die Sachleitungsbefugnis des Generalbundesanwaltes nicht unterlaufen wird,
welche Vorkehrungen zu treffen sind, durch die verhindert werden kann, dass in Zukunft Angehörige des BND, BKA oder andere Stellen des Bundes solche Befragungen durchführen.
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Der Untersuchungsausschuss soll schließlich klären,
- wer den Auftrag zum Einsatz von zwei BND-Mitarbeitern in Bagdad erteilt und welche Regierungsstellen in die Entscheidungsfindung über die Einsätze eingebunden waren,
- ob und inwieweit über die in dem Bericht der Bundesregierung aufgeführten Informationen hinaus weitere – insbesondere ein neuer militärischer Plan über die Verteidigung Bagdads – vom BND vor Beginn und während des Irak-Krieges aus dem Irak an die Zentrale gegeben wurden und an US-Dienststellen gelangt sind, die für die US-Kriegsführung von Bedeutung sein konnten oder sogar tatsächlich dafür eingesetzt wurden,
- ob und inwieweit die in der Bundestagsdrucksache 16/800, S. 20, genannten Objekte, die von BND-Mitarbeitern in Bagdad gemeldet und die an US-Stellen weitergegeben wurden, zutreffend wiedergegeben und bewertet sind,
- Anfragen welchen Inhalts von US-Stellen an den BND ab Beginn des Jahres 2003 gestellt wurden, wie auf die Anfragen seitens des BND reagiert wurde, ob die Anfragen an die BND-Mitarbeiter nach Bagdad weitergegeben worden sind und ob und wie darauf geantwortet wurde,
- was mit US-Stellen über die Aufgaben der BND-Mitarbeiter in Bagdad besprochen und vereinbart worden ist und warum das Vereinbarte nicht schriftlich festgehalten wurde,
- warum die Aufträge und Weisungen der Bundesregierung, insbesondere die Beschränkungen, für das, was die BND-Mitarbeiter aus Bagdad berichten sollten und was an die US-Stellen weitergegeben werden durfte und was nicht, nicht schriftlich niedergelegt worden sind und welche Vorkehrungen für eine wirksame Kontrolle der Einhaltung der Beschränkungen der Weitergabe getroffen worden sind,
- ob und ggf. welche Informationen von BND-Mitarbeitern aus dem Irak, die über die Beschränkungen der Weitergabe von Informationen an US-Stellen nicht informiert waren, telephonisch oder schriftlich an US-Stellen gelangt sind,
- ob Mitglieder oder Amtsträger der Bundesregierung oder ihre Vorgänger sowie nachgeordnete Amtsträger die Informationsweitergabe an US-Stellen und deren konkrete Einzelheiten gekannt, gebilligt, angeordnet oder unterstützt haben und ob Mitglieder der Bundesregierung nach den Presseberichten ab Anfang Januar 2006 den Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit darüber zutreffend informiert haben,
- ob nach der weiteren Aufklärung die Bewertung der Aktivitäten des BND während des Irak-Krieges im Bericht der Bundesregierung zutreffend ist,
- wie die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums durch die Bundesregierung zeitnah erfolgte, ob gegebenenfalls darauf verzichtet wurde und, wenn ja, aus welchen Gründen.
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Schließlich soll der Ausschuss
- klären, ob und inwieweit durch Handlungen aus den Abschnitten I bis IV gegen Richtlinien oder Weisungen der Bundesregierung, gegen Amts- oder Dienstpflichten oder gegen deutsches Recht oder internationales Recht verstoßen wurde,
- Empfehlungen abgeben, welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen gezogen werden müssen, um die Rechtsstaatlichkeit der Terrorismusbekämpfung zu wahren und die Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern, um Fehlentwicklungen verhindern zu können.
Erste Ergänzung durch Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Drs. 16/3191):
Der Untersuchungsauftrag wurde wie folgt ergänzt:
1. Abschnitt I. wird wie folgt geändert:
- Die Überschrift zu Abschnitt I. wird wie folgt gefasst:
„I. Im Bereich der CIA-Flüge und der von US-amerikanischen Stellen unterhaltenen (Geheim-)Gefängnisse für Terrorverdächtige soll geklärt werden,“.
- Abschnitt I. Nummer 6 wird wie folgt gefasst:
„6. Ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse die Bundesregierung über von US-amerikanischen Stellen betriebene (Geheim-)Gefängnisse für Terrorverdächtige in Europa und anderenorts besitzt, in die Terrorverdächtige über deutsches Staatsgebiet transportiert worden sind, und wie diese Erkenntnisse gegebenenfalls verifiziert worden sind,“.
2. In Abschnitt III. werden nach Nummer 4 die folgenden Nummern 5 und 6 angefügt:
- welche Bemühungen im Fall M. K. von der Bundesregierung unternommen wurden, um M. K. Hilfe zu leisten und seine Freilassung zu erreichen. Insbesondere soll geklärt werden, ob und welche Angebote US-amerikanischer Stellen es für seine Freilassung gegeben hat, ob sie von deutscher Seite abgelehnt wurden oder ungenutzt blieben; wenn ja, aus welchen Gründen. Geklärt werden soll in diesem Zusammenhang, welche deutschen Stellen des Bundes an einer solchen Entscheidung beteiligt waren und wer die Verantwortung dafür trägt,
- inwieweit die Bundesregierung Kenntnisse von den Umständen hat, die zu den Inhaftierungen von M. H. Z. sowie D. und S. geführt hatten, und was die Bundesregierung unternommen hat, um im jeweiligen Fall der inhaftierten Person Hilfe zu leisten und deren Freilassung zu erwirken, oder ob und wann es Chancen für eine Freilassung gab, und warum gegebenenfalls solche Chancen für eine Freilassung nicht genutzt worden sind.“
3. Abschnitt V. wird wie folgt gefasst:
„V. Der Ausschuss soll bezüglich der im Bericht vom 26. Mai 2006 des vom Parlamentarischen Kontrollgremium beauftragten Sachverständigen, VRiBGH a. D. Dr. Gerhard Schäfer, untersuchten Sachverhalte klären,
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wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes (Präsidenten, Vizepräsidenten und Abteilungsleiter) Kenntnis davon hatte, dass der Bundesnachrichtendienst
- Journalisten überwacht und ausgeforscht hat bzw. überwachen und ausforschen ließ,
- hierzu mit Journalisten zusammengearbeitet und diese für die Lieferung von Informationen finanziell oder auf andere Weise vergütet hat sowie entsprechende Berichte von Journalisten an den Bundesnachrichtendienst initiiert und entgegengenommen hat,
- Einfluss auf die Medienberichterstattung genommen hat, indem er beispielsweise Berichte initiiert oder inhaltlich beeinflusst hat, oder warum gegebenenfalls keine zeitnahe Kenntnis erlangt wurde;
- ob der Bundesnachrichtendienst möglicherweise im Zusammenhang mit den unter Nummer 1 erwähnten Vorgängen auch gegenüber Bundestagsabgeordneten wie unter Nummer 1 beschrieben verfahren ist, und wenn ja, wer wann innerhalb des Bundeskanzleramtes und auf der Leitungsebene des Bundesnachrichtendienstes Kenntnis davon hatte oder warum gegebenenfalls keine zeitnahe Kenntnis erlangt wurde;
- wer wann im Bundeskanzleramt und im Bundesnachrichtendienst welche Anordnungen hinsichtlich der unter den Nummern 1 und 2 genannten Vorgänge getroffen hat und wer dafür die politische Verantwortung trägt;
- wie die interne Kontrolle diesbezüglich durch die Leitungsebene im Bundesnachrichtendienst ausgestaltet ist;
- welche Richtlinien, Weisungen und Anordnungen der Leitungsebene im Bundesnachrichtendienst allgemein bezüglich dieser Vorgänge bestanden oder weshalb solche gegebenenfalls fehlten;
- welche Maßnahmen, insbesondere zur Ausforschung und Überwachung, der Bundesnachrichtendienst hinsichtlich der unter den Nummern 1 und 2 genannten Vorgänge ergriffen hat;
- wie die Bundesregierung ihre Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst in Bezug auf die unter den Nummern 1 und 2 genannten Vorgänge ausgeübt hat, und wer die politische Verantwortung für mögliche Missstände in diesem Bereich trägt;
- wie die Bundesregierung den Deutschen Bundestag über diese Vorgänge unterrichtete und inwieweit sowie weshalb gegebenenfalls darauf verzichtet wurde.“
4. Der bisherige Abschnitt V. wird zu Abschnitt VI. und wie folgt gefasst:
„VI. Schließlich soll der Ausschuss klären,
- ob und inwieweit durch Handlungen aus den Abschnitten I. bis V. gegen Richtlinien oder Weisungen der Bundesregierung, gegen Amts- oder Dienstpflichten oder gegen deutsches Recht oder internationales Recht verstoßen wurde;
- Empfehlungen abgeben, welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen gezogen werden müssen, um die Rechtsstaatlichkeit der Terrorismusbekämpfung, die Rechte von Bundestagsabgeordneten (vgl. V.2) in Bezug auf die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes sowie die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit zu wahren und die Kontrolle der Nachrichtendienste zu verbessern, um Fehlentwicklungen verhindern zu können;
- klären, wie sichergestellt ist bzw. sichergestellt wird, dass künftig eine Wiederholung von rechtswidrigen Überwachungen von Journalisten und Bundestagsabgeordneten (vgl. V.2) durch den Bundesnachrichtendienst ausgeschlossen ist.“
Zweite Ergänzung durch die Annahme der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (Drs. 16/6007): Einfügung eines Abschnitts Ia. mit folgendem Wortlaut:
„Ia. Der Ausschuss soll weiterhin klären,
- ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über das der Festnahme folgende Schicksal des Abdel H. Khafagy sowie weiterer Personen hatte, die deutsche Staatsbürger waren oder zum Zeitpunkt der Festnahme einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland hatten und die nach dem 11. September 2001 im Camp Eagle Base oder anderen von US-amerikanischen Stellen genutzten Gefängnissen in Bosnien-Herzegowina unter Terrorverdacht festgehalten wurden,
- ob und welche Erkenntnisse die Bundesregierung über eine eventuelle Beteiligung von Mitarbeitern von Bundesbehörden an der Inhaftierung, Vernehmung und Behandlung von Gefangenen hatte, die nach dem 11. September 2001 im Camp Eagle Base oder anderen von US-amerikanischen Stellen genutzten Gefängnissen in Bosnien-Herzegowina unter Terrorverdacht festgehalten wurden,
- ob und in welcher Weise Angehörige und Rechtsbeistände der unter 1. genannten Personen durch Stellen des Bundes informiert wurden und ob Hilfe geleistet wurde und gegebenenfalls warum nicht.“
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zu dem Antrag der Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. (Drs. 16/12480, 16/12690):
Der Untersuchungsausschuss soll dabei insbesondere auch klären,
- ob die Strukturen (insbesondere die Kommunikationswege) zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der BaFin von Anfang des Jahres 2007 bis Oktober 2008 geeignet waren, adäquate staatliche Reaktionen auf systemische Risiken bei der HRE angemessen und unverzüglich sicherzustellen,
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ob, inwieweit und seit wann die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, über die Liquiditätsprobleme der HRE informiert war und damit zusammenhängend,
- seit wann und inwieweit das Bundesministerium der Finanzen von der BaFin und der Deutschen Bundesbank über den potentiell nicht am Markt zu deckenden Refinanzierungsbedarf der HRE bzw. ihrer Töchter unterrichtet war, den die BaFin durch eigene oder von der Deutschen Bundesbank durchgeführte Prüfungen festgestellt hat,
- wem im Bundesministerium der Finanzen (Zwischen-)Berichte der BaFin mit welchem Inhalt über die Prüfung der HRE und ihrer Töchter wann bekannt geworden sind,
- wie hoch der potentiell nicht am Markt zu deckende Refinanzierungsbedarf der HRE darin beziffert worden ist und welche Fakten über einen möglichen weiteren Stabilisierungsbedarf der HRE der Bundesregierung und den Aufsichtsbehörden zu welchem Zeitpunkt bekannt geworden sind,
- welche Risiken die öffentliche Hand im Zusammenhang mit der HRE durch die bisher beschlossenen Maßnahmen eingegangen ist sowie welche Zielsetzungen und Motive bei den handelnden Personen hinsichtlich des dadurch vermiedenen voraussichtlichen volkswirtschaftlichen Schadens vorlagen,
- ob Ansprüche aus der Abspaltung der HRE von der Hypo Vereinsbank (vgl. dazu den Börsenzulassungsprospekt der Hypo Real Estate Group für die künftige Hypo Real Estate Holding AG vom 19. September 2003, S. 15 ff.) am 28. September 2008 verjährt sind und gegebenenfalls seit wann dies der Bundesregierung, insbesondere dem Bundesministerium der Finanzen, bekannt ist,
- ob und inwieweit die drohende Verjährung von Ansprüchen gegen die an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger oder Dritte bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen zwischen dem Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, den Präsidenten der Deutschen Bundesbank und der BaFin und Vertretern des privaten Bankensektors über das Rettungspaket vom 29. September/5. Oktober 2008 eine Rolle gespielt hat,
- welche Personen neben Beschäftigten des Bundesministeriums der Finanzen bei der Vorbereitung und Durchführung der Verhandlungen teilgenommen haben und welche Ergebnisse mit diesen ausgehandelt wurden,
- was im Rahmen der Vorbereitung der Bürgschaftszusagen vom 29. September und 5. Oktober 2008 unternommen wurde, um auf eine Frist wahrende Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber den an der Abspaltung beteiligten Rechtsträgern oder Dritten hinzuwirken,
- welche Gründe zu den Äußerungen der Leitungsebene des Bundesministeriums der Finanzen geführt haben, man wolle die HRE abwickeln, und welche Folgen derartige Äußerungen für die HRE und ihre Refinanzierungsbedingungen gehabt haben,
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in Bezug auf die Einbeziehung von Finanzholdings in die staatliche Finanzaufsicht,
- welchen Inhalts die Gespräche zwischen dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium der Justiz, der BaFin und der Deutschen Bundesbank über die Vorschläge zur Beaufsichtigung von Finanzholdinggesellschaften Mitte 2007 waren und ob die HRE Gegenstand dieser Gespräche war,
- inwieweit und ggf. wann die Leitung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums der Justiz, der Bafin und der Deutschen Bundesbank mit diesem Sachverhalt befasst worden sind,
- wann mit der Erarbeitung der dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen begonnen worden ist und weshalb diese nicht vor 2008 abgeschlossen werden konnten,
- ob durch eine frühere Einbeziehung von Finanzholdings in die Bankenaufsicht die Schieflage der HRE hätte vermieden werden können,
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in Bezug auf die Entstehung der HRE durch die Abspaltung von der Hypo Vereinsbank (HVB) im Jahr 2003,
- ob es im Vorfeld der Abspaltung bereits Beanstandungen der betroffenen Geschäftsbereiche der HVB und ihrer Töchter durch die staatliche Finanzaufsicht gegeben hat,
- worauf sich diese Beanstandungen gegebenenfalls im Einzelnen bezogen,
- ob und wann das Bundesministerium der Finanzen seinerzeit über solche Beanstandungen unterrichtet worden ist.
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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (BT-Drs. 17/888(neu), 17/1250):
Der Untersuchungsausschuss soll, ausgehend von der mit Kabinettbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffenen zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie auf die untertägige Erkundung des Standorts Gorleben zu beschränken und keine alternativen Standorte zu prüfen, klären,
- auf Grundlage welcher Gutachten, Expertisen oder sonstiger Informationen und Empfehlungen die Entscheidung vom 13. Juli 1983 aus welchen Beweggründen getroffen wurde und wer an der Entscheidungsvorbereitung beteiligt war,
- ob bei der Entscheidung der damals aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde,
- ob es hinsichtlich dieser Entscheidung politische Vorfestlegungen oder Vorgaben bezüglich des Standorts Gorleben als Endlager gab, und falls ja, welches die Gründe hierfür waren,
- ob es durch Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung oder von dritter Seite Bemühungen gab, den Inhalt von rechts- oder naturwissenschaftlichen Expertisen, Gutachten oder Empfehlungen in diesem Zusammenhang zu beeinflussen oder ob vorhandene Expertisen ungenügend berücksichtigt oder zurückgehalten worden sind,
- ob Mitglieder oder Mitarbeiter der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit oder dritten Stellen Informationen vorenthalten oder unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben,
- welche rechtlichen, tatsächlichen und politischen Konsequenzen aus den in diesem Untersuchungsverfahren gewonnenen Erkenntnissen für den Standort Gorleben und die zukünftige Suche nach einem Endlagerstandort zu ziehen sind.
Der Untersuchungsausschuss soll dabei auch folgende Fragen klären:
- Wer hat wann auf Bundesebene die Entscheidung für Salz als Wirtsgestein zur Einlagerung radioaktiver Abfälle getroffen?
- Welche Äußerungen, Stellungnahmen, Gutachten, Empfehlungen oder sonstige Informationen von Behörden oder dritten Stellen lagen der Bundesregierung hierzu vor?
- Auf welcher Informationsgrundlage wurde der von der Landesregierung Niedersachsen benannte Standort Gorleben durch den Bund akzeptiert?
- Inwiefern wurde sichergestellt, dass dabei der damals aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde?
- Wurde hinsichtlich des Langzeitsicherheitsnachweises für den Standort Gorleben auf Daten für den damals unter DDR-Gebiet liegenden Teil der geologischen Formation verzichtet, und falls ja, aus welchem Grund, und mit welcher Berechtigung?
- Spielten sonstige Kriterien bei der Auswahl des Standorts Gorleben gegebenenfalls eine Rolle und falls ja, welche waren dies?
- Wurden die am 5. Januar 1983 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Sicherheitskriterien für die Endlagerung radioaktiver Abfälle in einem Bergwerk“ unabhängig von konkreten Standorten und ausschließlich auf der Grundlage des damals aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik entwickelt oder orientierten sie sich ganz oder teilweise an den Standortbedingungen in Gorleben, um die Standortwahl Gorleben dadurch gegebenenfalls zu untermauern?
- Welche Standorte waren bis zur Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983 als untersuchungswürdige Alternativen zu Gorleben in der Diskussion und aus welchen Gründen und wann wurde jeweils entschieden, diese alternativen Standorte nicht weiter zu erkunden?
- Wurde die Entscheidung auf Bundesebene zur ausschließlichen untertägigen Erkundung des Standorts Gorleben aufgrund bestimmter Kriterien getroffen und falls ja, wo sind diese Kriterien festgehalten und wann wurden sie von wem entwickelt?
- Inwiefern wurde sichergestellt, dass bei dieser Entscheidung zur ausschließlichen Erkundung des Standortes Gorleben der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik zu Grunde gelegt wurde und die Voraussetzungen für eine untertägige Erkundung des Standorts Gorleben erfüllt waren?
- Welche Äußerungen, Stellungnahmen oder Empfehlungen von Behörden oder anderen Einrichtungen, die sich mit der Erkundung von alternativen Standorten auseinandersetzten, lagen der Bundesregierung zum Zeitpunkt des Kabinettsbeschlusses vor oder hätten ihr vorliegen müssen? Hatte die Bundesregierung Kenntnis von entsprechenden Stellungnahmen bei der Landesregierung Niedersachsen, oder hätte sie hiervon Kenntnis haben können oder müssen?
- Wer hat im Bereich der Bundesregierung, in der Landesregierung Niedersachsen und den ihr zugeordneten Behörden oder von dritter Seite an der Entscheidungsfindung auf Bundesebene direkt oder indirekt mitgewirkt oder Bemühungen unternommen, auf die Entscheidung einzuwirken? In welcher Art und Weise erfolgte dies jeweils?
- Welche schriftlichen Unterlagen (Gutachten, Expertisen, Vorentwürfe, Exposés, Vermerke o. Ä.) lagen den Mitgliedern und Mitarbeitern der Bundesregierung im Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli 1983 vor? Von wem wurden diese Unterlagen jeweils wann und mit welchen Maßgaben oder Vorgaben in Auftrag gegeben? Gab es Bemühungen von Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung oder von dritter Seite, auf deren Inhalte Einfluss zu nehmen, und welche Folgen hatten diese Bemühungen gegebenenfalls? Welche Äußerungen bzw. Stellungnahmen von Mitgliedern oder Mitarbeitern der Bundesregierung gab es gegebenenfalls zu diesen Unterlagen?
- Welche Erkenntnisse lagen der Bundesregierung in Bezug auf die bereits seit den 1960er-Jahren untersuchte so genannte „Gorleben-Rinne“ vor, wonach die Ton-Deckschicht über dem Salzstock von einer Rinne durchzogen sei, durch die stetig Grundwasser fließe, wodurch die Gefahr bestehe, dass bei einer Atommüll-Einlagerung radioaktiv belastete Lauge ins Grundwasser dringen könne (vgl. etwa: Frankfurter Rundschau vom 22. September 2009)? Wie wurde mit diesen Erkenntnissen im weiteren Verlauf gegebenenfalls umgegangen?
- Wurde von der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung am 13. Juli 1983 oder im Verlauf der Erkundung entschieden, gebilligt, toleriert, ignoriert oder fahrlässig verkannt, dass die auf der Grundlage der getroffenen Entscheidung vorzunehmenden Baumaßnahmen in Gorleben eventuell nicht nur für die reine Erkundung ausgelegt, sondern so angelegt sein sollten, dass der Bau für den industriellen Betrieb als Endlager genutzt werden könne (vgl. dazu etwa: Frankfurter Rundschau vom 29. Mai 2009)? Sollte also unabhängig von tatsächlichen Erkundungsergebnissen ein späteres Endlager vorbereitet oder ein verdecktes Endlager errichtet werden? Sollte ein Planfeststellungsverfahren zum Bau des Endlagers umgangen werden? Sollten dadurch letztlich Fakten geschaffen werden, die es später erschweren sollten, von einer Nutzung des Standorts Gorleben als Endlager wieder Abstand zu nehmen? Welche Zusatzkosten wurden dadurch gegebenenfalls verursacht?
- Gab es Bemühungen der Atomwirtschaft oder ihr nahestehender Institutionen oder Personen, Einfluss auf die Entscheidungsfindung der Bundesregierung oder weiterer am Verfahren beteiligter Stellen oder Personen auszuüben, und welche Folgen hatten diese gegebenenfalls, insbesondere hinsichtlich möglicher Interessenkonflikte?
- Gab es insbesondere im Vorfeld der Entscheidung vom 13. Juli 1983 Kontakte bzw. Absprachen von an der Entscheidungsfindung direkt oder indirekt beteiligten Personen mit Vertretern der Energieversorgungsunternehmen oder anderer direkt oder indirekt an der Erkundung beteiligter Unternehmen bezüglich der Festlegung auf den Standort Gorleben und dessen weitere Erkundung?
- Hat es in diesem Zusammenhang einen Wechsel von Personen aus öffentlichen Stellen des Bundes, der Landesregierung Niedersachsen, soweit diese Personen an der Entscheidung des Bundes unmittelbar mitgewirkt haben, sowie den jeweils zugeordneten Behörden zu Unternehmen der Energiewirtschaft, die mit der nuklearen Stromerzeugung oder der Entsorgung des dabei anfallenden radioaktiven Abfalls befasst waren, gegeben oder haben Wechsel in umgekehrter Reihenfolge stattgefunden?
- Welche fachlichen und/oder politischen Gründe waren letztlich ausschlaggebend für die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983?
- Gab es Bemühungen der beteiligten Bundeseinrichtungen, eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden, und falls ja, welche waren dies und aus welchen Beweggründen erfolgten sie?
- Wurde bei der untertägigen Erkundung auch deshalb Bergrecht und nicht Atomrecht zu Grunde gelegt, um ein atomrechtliches Planfeststellungsverfahren mit der damit verbundenen Beteiligung der Öffentlichkeit zu umgehen?
- Welche Finanzmittel wurden seitens des Bundes oder durch Unternehmen und Verbände wann, von wem und auf welcher Basis in die Region Gorleben transferiert, und sollten diese dazu dienen, die Akzeptanz des geplanten Endlagers bei den Bürgerinnen und Bürgern zu erhöhen?
- Hat die Bundesregierung dem Parlament, der Öffentlichkeit oder sonstigen Stellen im Zusammenhang mit der Entscheidung vom 13. Juli 1983 Informationen und Erkenntnisse vorenthalten?
- Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang gegenüber dem Parlament, der Öffentlichkeit oder sonstigen Stellen oder im Rahmen von Gerichtsverfahren unvollständige oder falsche Angaben gemacht?
- Wurden in den Jahren 1997/1998 Änderungen am ursprünglichen Erkundungs- oder Endlagerkonzept z. B. wegen fehlender Salzrechte vorgenommen?
- Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den durch den Untersuchungsausschuss gewonnenen Erkenntnissen – im Hinblick auf beteiligte Personen und Institutionen bzw. Behörden, – im Hinblick auf die Zukunft des Standorts Gorleben und die künftige Suche nach einem geeigneten Endlager für hochradioaktive Abfälle, insbesondere unter Berücksichtigung des internationalen Stands von Wissenschaft und Technik sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit?
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