Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 8. Ausschüsse > 8.10 Enquete-Kommissionen > 14. Wahlperiode (1998–2002)
Stand: 31.3.2010
14/1: Globalisierung der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten I. A. Herausforderungen der Globalisierung Der Deutsche Bundestag beauftragt die Enquete-Kommission, im Rahmen einer Analyse von Chancen und Risiken der Globalisierung folgende Schwerpunkte zu bearbeiten:
An der Schwelle zum neuen Jahrtausend haben das Thema und der Prozess der Globalisierung zentrale Bedeutung gewonnen. Die zunehmende Globalisierung stellt Gesellschaft und Politik vor immer größere Herausforderungen. Unsere Welt ist von Vernetzung und Globalisierung in vielen Bereichen des täglichen Lebens gekennzeichnet. Es geht im Kern darum, festzustellen, auf welchen Gebieten und mit welchen Mitteln dieser Prozess beeinflusst und gesteuert werden kann und soll. Ziel ist es, konkrete Handlungsfelder für Gesellschaft und Politik aufzuzeigen und Fehlentwicklungen gegenzusteuern bzw. von vornherein zu vermeiden. Zu Charakter und Gründen der Globalisierung: Die Globalisierung tritt als schubartig beschleunigte Veränderung des Lebensumfelds in den Vordergrund des öffentlichen Bewusstseins, ist aber tatsächlich Teil einer Entwicklung, die sich seit langer Zeit vollzieht. Die rasante Entwicklung insbesondere der Informations-, Kommunikations- und Verkehrstechnologien verstärkt diesen Prozess. Sie verändern unser Zusammenleben immer tiefgreifender. Die Vergrößerung der Märkte durch internationale Marktöffnung, der Abbau von Handels- und Investitionsschranken, die weltweiten Kapitalströme, weltweiter Wettbewerb und Unternehmensfusionen sowie die gewachsene Mobilität von Menschen sind wesentliche Elemente der Globalisierung und nunmehr nach der industriellen Revolution von Produktionsprozessen Hauptmotor der neuzeitlichen Wirtschafts- und Sozialgeschichte. Globalisierung heißt aber auch Internationalisierung von Finanzmarktkrisen und der Umwelt-, Wirtschaftskriminalitäts-, Waffenexport- und Steuerfluchtproblematik sowie die der illegalen Migration/Beschäftigung – um auch einige kritische Gesichtspunkte zu nennen. Die Konsequenzen aus der Globalisierung für den Einzelnen, die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Umwelt sowie die daraus resultierenden Folgen für die nationale und internationale Politik sind Gegenstand des Auftrages an die Enquete-Kommission. Es gilt dabei auch herauszuarbeiten, welche Chancen und Risiken sich durch die anhaltende Entwicklung für Deutschland ergeben. Insbesondere sollen folgende Bereiche unter dem Aspekt der Globalisierung untersucht werden:
Folgende Leitlinien sind für die Kommissionsarbeit von zentraler Bedeutung:
B. Antwortfelder zur Globalisierung Wirtschaft und Unternehmen haben die Möglichkeit und Freiheit der Globalisierung bereits entschieden wahrgenommen. Darauf muss auch die Politik reagieren. International denkende und tätige Menschen setzen in ihrer Funktion als Unternehmer, Konsumenten oder Sparer de facto immer mehr Parameter für die nationale als auch internationale Politikgestaltung. Die nationale Wirtschaft und Politik werden zunehmend von internationalen Bedingungen und Vorgaben beeinflusst. Die wechselseitige Abstimmung von internationalen, nationalen und regionalen Entscheidungen auf den verschiedenen Ebenen wird aus diesen Gründen entscheidend für die Politikansätze sein. Es gilt, Politikantworten auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene zu entwickeln und möglichst zügig umzusetzen, die
Die Herausarbeitung und Untersuchung eines zukünftigen nationalen sowie internationalen Instrumentariums für die unterschiedlichen Politikbereiche sind Gegenstand dieses Abschnittes. Insbesondere sollen die aus dem vorherigen Abschnitt herausgearbeiteten Chancen wirksam durch politische Entscheidungen unterstützt und die negativen Folgen begrenzt werden. 1. Globalisierung erfordert nationale Antworten/Ansatzpunkte:
2. Globalisierung erfordert ebenfalls internationale Antworten/Ansatzpunkte:
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14/2: Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements I. Allgemeine Aufgabenstellung Bürgerschaftliches Engagement ist eine unverzichtbare Bedingung für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Die Enquete-Kommission hat die Aufgabe, konkrete politische Strategien und Maßnahmen zur Förderung des freiwilligen gemeinwohlorientierten, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten bürgerschaftlichen Engagements (kurz: Bürgerschaftliches Engagement) in Deutschland zu erarbeiten. Grundlage dafür bilden eine Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung der gegenwärtigen Situation. Im Rahmen dieser Erarbeitung sind auch die entsprechenden Vorgaben und Erfahrungen aus dem Bereich der Europäischen Union und anderer ausgewählter Länder zu berücksichtigen. Die Bestandsaufnahme und die zu erarbeitenden konkreten politischen Umsetzungsstrategien sollen in eine Beschreibung der gesellschaftlichen Wirklichkeit eingebunden werden, in der das Bürgerschaftliche Engagement eine bedeutende Funktion für den Einzelnen und für das Gemeinwohl besitzt. II. Bestandsaufnahme In einer Bestandsaufnahme soll die Kommission die gegenwärtige Situation des Bürgerschaftlichen Engagements erfassen und unter Berücksichtigung folgender Aspekte analysieren und bewerten:
III. Handlungsempfehlungen Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme soll die Enquete-Kommission politische Handlungsempfehlungen erarbeiten, die zu verbesserten Rahmenbedingungen für das Bürgerschaftliche Engagement auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene führen:
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14/3: Demographischer Wandel – Herausforderungen unserer älter werdenden Gesellschaft an den Einzelnen und die Politik Die Enquete-Kommission setzt die Arbeit der Kommission aus der 13. Wahlperiode fort. Die Aufgaben orientieren sich an den Empfehlungen des Zwischenberichts – Drucksache 13/11460. Im Mittelpunkt der Kommissionsarbeit sollen die Erarbeitung der Handlungsempfehlung im Themenbereich „soziale Sicherungssysteme“ unter einer umfassenden Beleuchtung der europäischen Dimensionen stehen. Darüber hinaus ist das Verhältnis der Generationen nicht nur unter der Berücksichtigung ökonomischer, sondern vor allem auch gesellschaftlicher und politischer Aspekte zu analysieren und zu bewerten. Daneben sollen die für die Bereiche Gesundheit und Pflege sowie soziale Dienste formulierten Zwischenergebnisse konkretisiert und in Handlungsempfehlungen weiter entwickelt werden.
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14/4: Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung und der Liberalisierung I. Ausgangslage Die Energieversorgung steht an der Schwelle des 21. Jahrhunderts vor neuen gravierenden Herausforderungen, nämlich
Durch die Arbeiten der früheren Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages sowie durch vielfältige andere Untersuchungen ist der Bereich der Energiepolitik ebenso wie die notwendigen Anpassungserfordernisse bereits stark erforscht worden. Durch neuere Entwicklungen im Zuge von Globalisierung und Liberalisierung haben sich die Rahmenbedingungen teilweise verändert. Vor diesem Hintergrund und angesichts der vor uns stehenden Herausforderungen auf mittlere und lange Sicht müssen wir uns frühzeitig über Instrumente, Rahmenbedingungen und konkrete Handlungsziele verständigen, um den in der Energiepolitik geforderten Gesetzgeber zu beraten und ihm Handlungsempfehlungen geben zu können. Ein Politikkonzept der Zukunft muss zwingend auf die mittel- und längerfristigen Herausforderungen Antworten geben, die sich aus den globalen und regionalen Grenzen der Verfügbarkeit von Ressourcen und der Tragfähigkeit der natürlichen Lebensgrundlagen ergeben. Dies gilt insbesondere auch für die Bundesrepublik Deutschland als Kernland Europas und als Wettbewerber im globalen Markt von Wirtschaft, Arbeit und Wohlstand. Sämtliche Ziele, Strategien, Maßnahmen und Instrumente müssen sich an einer dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichteten Politik orientieren. Der UNEP Bericht „GEO 2000“ wie auch die Berichte des WBGU benennen die Risiken und Gefahren der weltweiten wirtschaftlichen Entwicklung: Übermäßiger Ressourcenverbrauch in Industrieländern und armutsbedingter Raubbau in Entwicklungsländern gefährden mittel- und langfristig die ökonomischen, ökologischen und sozialen Grundlagen des Menschen. Eine besondere Verantwortung ergibt sich für die Industrieländer wie der Bundesrepublik Deutschland gegenüber den Entwicklungs- und Schwellenländern durch die berechtigten Ansprüche auf eine angemessene Wirtschafts- und zugleich Wohlstandsentwicklung. Das weltweite Klimaproblem, die bindenden Reduktionsverpflichtungen der Industrieländer im Kyoto-Protokoll zur Klimarahmenkonvention und die von der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des europäischen „Burden Sharings“ bereits mittelfristig übernommenen Verpflichtungen zur Reduzierung des Ausstoßes klimarelevanter Spurengase verlangen eine baldige Konkretisierung der sich daraus ergebenden Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen des stationären Energieverbrauchs (Strom, Wärme, Prozessenergie) sowie Mobilität und Verkehr. Auch wenn von einer baldigen Erschöpfung der wirtschaftlich gewinnbaren Vorräte an fossilen Energieträgern insgesamt nicht auszugehen ist, liegt die eigentliche Grenze in der beschränkten Aufnahmekapazität natürlicher Puffer für Treibhausgase. Gleichwohl sind die geopolitischen Fragen zu berücksichtigen, die sich aus der hohen Konzentration dieser Energieträger ergeben. Außerdem sollen die wirtschaftlichen Auswirkungen von Verknappungseffekten untersucht werden. Eine nachhaltige Energiepolitik, die sich an den Zielen einer sicheren, umweltverträglichen und kostengünstigen Energieversorgung orientiert, ist von zentraler Bedeutung für die Fortentwicklung der Volkswirtschaft. Kosten im Rahmen eines solchen an Nachhaltigkeitskriterien orientierten Konzeptes sind nicht kurzfristig im einzelwirtschaftlichen Sinne, sondern langfristig und unter Einbeziehung ggf. zu verzeichnender externer Effekte zu interpretieren. Dies findet seinen Niederschlag in dem wachsenden Stellenwert, der einer umweltverträglichen Energieversorgung in breiten Teilen der Bevölkerung beigemessen wird. Mit der Liberalisierung der Energiemärkte in Europa und Deutschland hat sich der Ordnungsrahmen der leitungsgebundenen Energiewirtschaft grundlegend geändert. Wettbewerb und die Lenkung von Angebot und Nachfrage über den Markt sollen dazu beitragen, die Effizienz der Energieversorgung zu verbessern. Eine wichtige Frage ist in diesem Zusammenhang, welche Rahmenbedingungen und Instrumente notwendig sind, um dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung gerecht zu werden. Der dafür notwendige Strukturwandel wird umso leichter und schneller gelingen, wenn er in Parlament und Bevölkerung eine breite Akzeptanz findet und somit einen neuen Konsens ermöglicht. Die Überlegungen zur Anpassung und Neuausrichtung der nationalen Politik müssen die europäischen Rahmenbedingungen berücksichtigen. II. Aufgaben […] Die Enquete-Kommission hat das Ziel, mit Blick auf die Commission on Sustainable Development (CSD) IX im Jahr 2001 (Verabschiedung einer UN-Strategie zu „Energie und nachhaltige Entwicklung“) und auf die Konferenz „Rio+10“ (im Jahr 2002) für den Energiebereich den Beitrag Deutschlands zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele von Rio (Agenda 21) zu entwickeln. Im Zentrum sollen die kurz-, mittel- und langfristigen Klimaschutzziele, also das nationale CO2-Minderungsziel von 25 % sowie die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands im Rahmen des Kyoto-Prozesses und dessen Konkretisierung im EU-Kontext bis zum Jahr 2010 und die bis zum Jahr 2050 erforderliche Reduktion der Emissionen der Industriestaaten um bis zu 80 % stehen. Dabei sind Trends, Ziele und Gestaltungsspielräume national, europäisch und im globalen Rahmen aufzuzeigen. Insbesondere geht es darum, Handlungsmöglichkeiten unter den veränderten Rahmenbedingungen von Globalisierung und Liberalisierung aufzuzeigen. Auf dieser Grundlage ergeben sich u. a. neben den oben angeführten allgemeinen Aufgaben folgende Gegenstände der Untersuchung:
Vor dem Hintergrund der ökologischen Effektivität und ökonomischen Effizienz sollen insbesondere die fünf nachfolgenden Optionen für jeweils vergleichbare Zeiträume untersucht werden:
Thematisch sollen die Herausforderungen der Liberalisierung der Energiemärkte für eine effiziente und umweltfreundliche Versorgung bzw. gegebenenfalls Maßnahmen zur Korrektur unerwünschter Entwicklungen und Aufgaben der ökologischen Zukunftsmärkte im Zentrum eines entsprechenden Zwischenberichtes stehen. Unter Einbeziehung der vielfältig vorhandenen Untersuchungen sollen im Endbericht langfristige Szenarien der zukünftigen Energieversorgung in Deutschland und Europa erarbeitet werden. Hierbei ist der globale Kontext ebenso zu berücksichtigen wie europäische Entwicklungen (Globalisierung, Liberalisierung, Ungleichheit). Ziel soll es sein, dem politischen Willensbildungsprozess zur künftigen Energiepolitik eine belastbare, an wissenschaftlich-systematisch Kriterien orientierte Beratungsgrundlage zu schaffen. Um diese Optionen abzubilden, empfiehlt sich eine Vorgehensweise anhand von Szenarien, die aufzeigen, ob und wie die formulierten mittel- und langfristigen Ziele (2005, 2010, 2020, 2050) erreicht werden können.
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14/5: Recht und Ethik der modernen Medizin 1. Aufgaben Die Kommission soll vor dem Hintergrund eines erheblichen gesellschaftlichen und parlamentarischen Diskussionsbedarfes zu Fragen der Entwicklung und Anwendung der Biotechnologie und der modernen Medizin grundlegende und vorbereitende Arbeit für notwendige Entscheidungen des Deutschen Bundestages leisten. Zur Vertiefung des öffentlichen Diskurses und zur Vorbereitung politischer Entscheidungen hat die Kommission die Aufgabe, unter angemessener Berücksichtigung der betroffenen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen und Verbände sowie der Kirchen, Empfehlungen für die ethische Bewertung, für Möglichkeiten des gesellschaftlichen Umgangs sowie für gesetzgeberisches und administratives Handeln in Bezug auf medizinische Zukunftsfragen zu erarbeiten. Hierzu hat die Kommission insbesondere
Die Kommission soll während der laufenden Legislaturperiode an der Beratung von Gesetzesvorhaben und an der Vorbereitung von Entscheidungen des Deutschen Bundestages beteiligt werden, die das Arbeitsprogramm der Kommission betreffen. […] Begründung Schnell fortschreitende weltweite Entwicklungen in Biologie und Medizin eröffnen neue Ansätze für Prävention, Diagnostik und Therapie bislang nicht oder nur begrenzt heilbarer Leiden. Diese Entwicklung wirft zugleich grundsätzliche ethische und moralische Fragen auf, die unser Verständnis von Gesundheit, Krankheit und Behinderung berühren und die Frage nach ihrer Vereinbarkeit mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz der Würde des Menschen stellen. Dabei handelt es sich um vielfältige Themenkreise, wie z. B. Fragen der Fortpflanzungsmedizin und des Embryonenschutzes, der genetischen Diagnostik und des dazugehörigen Datenschutzes, der Allokation von Organersatz und der Xenotransplantation, des Klonens und des gezielten Eingriffs in die menschlichen Erbanlagen sowie des Zusammenhangs mit der ärztlichen Therapiefreiheit und des Schutzes geistigen Eigentums an biologisch-medizinischen Innovationen, der Forschung an einwilligungsunfähigen Menschen und der Medizin an der Schwelle zwischen Leben und Tod sowie Fragen, die sich aus dem Vergleich nationaler und internationaler ethischer Standards für die Medizin ergeben. Der Deutsche Bundestag hat Ende der 80er Jahre mit der Verabschiedung des Embryonenschutzgesetzes hohe Schutzstandards für die Fortpflanzungsmedizin festgelegt. Die Herstellung von befruchteten menschlichen Eizellen zu Forschungszwecken, die verbrauchende Embryonenforschung, das Klonen von Menschen und der gezielte Eingriff in die menschliche Keimbahn sind seitdem in Deutschland untersagt. Angesichts des raschen Fortschritts in der medizinischen Forschung stellt sich die Frage, ob die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auch für die Zukunft neue medizinische Chancen eröffnen und zugleich einen wirksamen Schutz von Gesundheit und Menschenwürde in Deutschland und in Europa sicherstellen. Insoweit ergibt sich auch die Frage nach dem Verhältnis unserer nationalen Gesetzgebung zu der Ausbildung europaweiter rechtlicher Mindeststandards für den Umgang mit neuen Entwicklungen der Medizin. Aus der Wissenschaft wie aus gesellschaftlichen Gruppen wird deshalb die Bearbeitung dieser Fragen durch Parlament und Regierung eingefordert.
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