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"Für ein modernes Patientenrechtegesetz" ist der Titel eines Antrags der SPD-Fraktion ( 17/907), zu dem der Ausschuss für Gesundheit unter Vorsitz von Dr. Carola Reimann (SPD) am Mittwoch, 26. Januar 2011, Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung befragen wird. Die Sitzung beginnt um 14 Uhr im Anhörungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses in Berlin und soll etwa zwei Stunden dauern. Als Experten werden sich die Vertreter von 22 Verbänden sowie acht Einzelsachverständige äußern.
In ihrem Antrag macht sich die SPD für ein Patientenrechtegesetz stark. Sie fordert, die bislang im Sozial-, im Standes-, im Zivil-, im Straf- und im Sicherheitsrecht geregelten Patientenrechte transparent und rechtsklar in einem Gesetz zusammenzuführen. Zudem müssten die Patientenrechte erweitert werden.
Die Fraktion schlägt vor, arbeitsrechtliche Sanktionen für Meldungen eigener und fremder Fehler auszuschließen. Fehler müssten bekannt werden, um zu analysieren, "an welchen Stellen es Schwachpunkte gibt und welche Mechanismen greifen, um Schadensfolgen zu verhindern", heißt es in dem Antrag.
Ferner verlangen die Abgeordneten, die Beweislastumkehr bei schweren Behandlungsfehlern gesetzlich zu verankern und zu erweitern. Eine vollständige Beweislastumkehr solle es aber nicht geben.
Sie könnte nach Ansicht der Fraktion zur Folge haben, dass Versicherungen bestimmte Facharztgruppen nicht mehr versichern, bestimmte Behandlungen nicht mehr angeboten und Versicherungskosten auf Patienten abgewälzt würden, so die Abgeordneten. (vom)
Zeit: Mittwoch, 26. Januar 2011, 14 bis 16
Uhr
Ort: Berlin,
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101
Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Gesundheitsausschusses mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Erstwohnsitz per E-Mail anmelden ( gesundheitsausschuss@bundestag.de). Am Eingang in der Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1 muss der Personalausweis hinterlegt werden.
Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anzumelden.