Anhörung zu den Leistungen an Asylsuchende

Menschen schauen durch Lupe auf Worte Asyl und Hartz IV

Der Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes ( 17/1428) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales unter Vorsitz von Katja Kipping (Die Linke) am Montag, 7. Februar 2011. Die Sitzung beginnt um 11 Uhr im Europasaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Die Grünen treten in ihrem Gesetzentwurf für höhere Leistungen an Asylsuchende, Geduldete und Bleibeberechtigte ein. Das Asylbewerberleistungsgesetz solle aufgehoben werden, weil es zu einem "diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ führe.

Grüne: Beträge viel zu niedrig

Die Leistungen, die die Betroffenen erhielten, betrügen weniger als zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfänger.

Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelleistungen für Hartz-IV-Bezieher sei klar, dass die Beträge viel zu niedrig seien, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht erfüllten und willkürlich festgesetzt worden seien, heißt es in dem Gesetzentwurf. (vom)

Zeit: Montag, 7. Februar 2011, 12 bis 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Europasaal 4.900

Interessierte Besucher, die an den Anhörungen als Zuhörer teilnehmen möchten, können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32487, Fax: 030/227-36030, E-Mail: arbeitundsoziales@bundestag.de) unter Angabe des Geburtsdatums und der Personalausweis- oder Reisepassnummer anmelden. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.