Wenn Journalisten Dienstgeheimnisse veröffentlichen

Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der Presse gegen polizeiliche Durchsuchungen gestärkt.

Das Thema der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht beschäftigt den Rechtsausschuss unter Vorsitz von Siegfried Kauder (CDU/CSU) in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 26. Januar 2011. Sie beginnt um 13 Uhr im Sitzungssaal 4.300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin. Neun Sachverständige sollen zum Thema Stellung nehmen.

Beratungsgrundlage sind Gesetzentwürfe der Bundesregierung (17/3355) und von Bündnis 90/Die Grünen ( 17/3989). Nach dem Willen der Regierung sollen Journalisten, die sich der Beihilfe zum Verrat eines Dienstgeheimnisses schuldig machen, nicht mehr mit Bestrafung rechnen müssen. Voraussetzung soll sein, dass sie sich auf die "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" des Geheimnisses oder der Nachricht beschränkt haben. Das Strafgesetzbuch soll entsprechend geändert werden.

Der Fall "Cicero"

Zur Begründung heißt es, in der Vergangenheit sei es zu Strafverfolgungsmaßnahmen gekommen, deren "Berechtigung mitunter angezweifelt" worden sei. So habe sich etwa im Fall der Zeitschrift "Cicero" der Tatverdacht, der Anlass für die Durchsuchung der Redaktionsräume gewesen sei, allein auf die Veröffentlichung von Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswertungsberichts gestützt.

Ein Journalist, der seine Quellen nicht preisgibt, genieße  erfassungsrechtlichen Schutz, heißt es weiter. Dieser sei unentbehrlich, weil Presse und Rundfunk auf private Mitteilungen nicht verzichten könnten. Diese Informationsquellen flössen aber nur ergiebig, wenn sich die Informanten grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen könnten.

Grüne wollen Straffreiheit

Die Grünen treten dafür ein, dass Beihilfe und Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses nach dem Strafgesetzbuch für Medienangehörige straffrei bleiben. Dadurch würde der durch das Zeugnisverweigerungsrecht bezweckte Schutz der Pressefreiheit und damit der Quellen- und Informantenschutz gewährleistet.

Die Fraktion spricht sich dafür aus, dass die Beschlagnahme in der Wohnung oder an anderen Räumen von Medienmitarbeitern nur durch einen Richter angeordnet werden darf. (vom)

Zeit: Mittwoch, 26. Januar 2011, 13 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.300

Interessierte Besucher können sich beim Sekretariat des Ausschusses (Telefon: 030/227-32430, Fax: 030/227-36081, E-Mail: rechtsausschuss@bundestag.de) unter Angabe des Vor- und Zunamens und des Geburtsdatums anmelden. Zur Sitzung muss der Personalausweis mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich im Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

Dr. Peter Jürgen Graf, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
Clemens Lückemann,
Generalstaatsanwalt, Bamberg
Prof. Dr. Henning Radtke,
Direktor des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz-Universität Hannover und Lehrstuhlinhaber für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht
Prof. Dr. Frank Saliger,
Bucerius Law School, Hamburg
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