Ungleichbehandlung zwischen Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft thematisiert

Recht/Große Anfrage - 16.12.2010

Berlin: (hib/BOB/MIK) Die Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber der Ehe hinterfragen Bündnis 90/Die Grünen in einer Großen Anfrage ( 17/4112). So soll die Bundesregierung beantworten, welcher ”hinreichend gewichtige Sachgrund, gemessen am Regelungsgegenstand und -ziel“, aus ihrer Sicht es rechtfertigt, eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehe beispielsweise beim Einkommensteuerrecht, bei adoptierten Kindern, beim Kindergeld und beim Versorgungsanspruch für Schornsteinfeger unterschiedlich zu behandeln.

Die fortgesetzte Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist nach Ansicht der Grünen verfassungswidrig. Die Bundesverfassungsgericht habe in zwei Entscheidungen vom Juli 2009 und vom Juli 2010 deutlich gemacht, dass die eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft lebten, die ebenfalls eine gegenseitige Unterhalts- und Einstandspflicht begründet.

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