Anhörung zur Energieversorgung durch die öffentliche Hand

Ausschuss für Wirtschaft und Technologie - 13.01.2011

Berlin: (hib/HLE/AW) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie befasst sich in einer öffentlichen Anhörung mit Fragen der Energieversorgung. Dabei geht es um Anträge und Gesetzentwürfe der Oppositionsfraktionen, die die Bedingungen für jene Kommunen, die die privatisierte Energieversorgung wieder in eigener Regie durchführen wollen, verbessern sollen. Die Anhörung findet am Montag, den 24. Januar, von 14.15 bis 16.15 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses statt. 12 Sachverständige sollen zu den Vorstellungen der Fraktionen Stellung nehmen. So verlangt die SPD-Fraktion in einem Antrag ( 17/3649), dass Kommunen, die ihre Gas- und Stromnetze wieder selbst betreiben wollen, dies in Zukunft einfacher tun können. Außerdem soll die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verlängert werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will mit einem Gesetzentwurf ( 17/3182) ebenfalls erreichen, dass Kommunen die Strom- und Gasnetze leichter in Eigenregie betreiben können. Die Fraktion verlangt eine gesetzliche Regelung, nach der Verträge über den Betrieb von Strom- und Gasnetzen höchstens über einen Zeitraum von 20 Jahren geschlossen werden dürfen. Nach den Vorstellungen der Linksfraktion ( 17/3649) sollen die Gas- und Stromnetze in den Besitz der öffentlichen Hand überführt werden. Es bedürfe der ”direkten gesellschaftlichen Kontrolle der Netze“, verlangt die Fraktion.

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