Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

Haushalt/Unterrichtung - 12.01.2011

Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 4 Millionen Euro für Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz auf Grund des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten hat der Bundesfinanzminister laut einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 18/4384) zugestimmt. Der voraussichtliche Mehrbedarf sei auf eine höhe Zahl von Leistungsempfängern zurückzuführen.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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