Muslimfeindliche Straftaten

Inneres/Antwort - 13.01.2011

Berlin: (hib/STO/AW) ”Muslimfeindliche Straftaten“ werden nach Angaben der Bundesregierung seit der Einführung des ”Kriminalpolizeilichen Meldedienstes – Politisch motivierte Kriminalität“ im Jahr 2001 als politisch motivierte Straftaten erfasst und dem Oberbegriff ”Hasskriminalität“ zugeordnet. ”Je nach den Umständen des konkreten Einzelfalls und der Einstellung des Täters/Tatverdächtigen werden sie gegebenenfalls auch noch bei den Unterthemen ,fremdenfeindlich‘ und/oder ,Religion‘ gezählt“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 17/4335) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/4128) weiter. Ein gesondertes Unterthema ”muslimfeindlich“ oder ”islamfeindlich“ gebe es nicht.

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