Ausländische verdeckte Ermittler

Inneres/Antwort - 13.01.2011

Berlin: (hib/STO/AW) Ausländische verdeckte Ermittler (VE) unterliegen bei Einsätzen in Deutschland den deutschen Vorschriften des Straf- und des Strafprozessrechts. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 17/4333) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/3941). Danach unterliegen ausländische Polizeikräfte ”bei der Durchführung verdeckter Ermittlungen auf deutschem Hoheitsgebiet den gleichen Berichtspflichten wie deutsche VE“.

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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

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