Honorarreform beschert Vertragsärzten Plus bei der Vergütung

Gesundheit/Unterrichtung - 06.01.2011

Berlin: (hib/MPI/AH) Das seit dem Jahr 2009 geltende neue Vergütungssystem in der ambulanten Versorgung hat Vertragsärzten und –psychotherapeuten deutliche Honorarzuwächse gebracht. Wie aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 17/4000) weiter hervorgeht, stieg das gesamte Honorar aller Vertragsärzte und –psychotherapeuten im Jahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr um etwa 2,1 Milliarden Euro auf 28,74 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von rund 7,88 Prozent. Die Steigerung im Vergleich zum Jahr 2007 habe 10,97 Prozent betragen. Den Angaben zufolge stieg das Honorar je zugelassenem Arzt im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um durchschnittlich 5,1 Prozent bundesweit. Die Vertragspsychotherapeuten erzielten in diesem Zeitraum einen durchschnittlichen Honorarzuwachs in Höhe von bundesweit mehr als 13 Prozent.

Die Regierung schreibt, die Honorarzuwächse seien sowohl regional als auch zwischen den einzelnen Arztgruppen unterschiedlich ausgefallen. Ein überdurchschnittliches Plus erzielten im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2007 demnach fachärztliche Internisten ohne Schwerpunkt, nicht-ärztliche Psychotherapeuten, Neurologen, Fachärzte für Nervenheilkunde und Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendmediziner, Humangenetiker, Strahlentherapeuten und Pathologen. Ein Minus hätten Hals-, Nasen-, Ohrenärzte, Kardiologen, Orthopäden und Radiologen verzeichnet.

Überdurchschnittliche Zuwächse erzielten insgesamt zwölf kassenärztliche Vereinigungen, an der Spitze Thüringen, Berlin und Sachsen-Anhalt. Fünf kassenärztliche Vereinigungen liegen der Regierung zufolge mit ihren Ergebnissen unter dem Bundesdurchschnitt: Bayern habe mit minus 2,78 Prozent sogar einen Verlust erlitten, Baden-Württemberg mit 0,02 faktisch ein Nullwachstum erlangt. Allerdings ergebe sich bei Berücksichtigung des bereinigten Honorarvolumens um selektivvertragliche Leistungen, dass keine kassenärztliche Vereinigung im Jahr 2009 Honorar verliert.

Mit der Honorarreform können Kassenärzte seit Anfang 2009 für ihre Leistungen feste Preise in Euro und Cent auf der Grundlage eines bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes abrechnen. Die Bundesregierung legt mit der Unterrichtung auch eine Stellungnahme zu den Daten des so genannten Bewertungsausschusses vor. Aufgabe dieses Gremiums in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bestehend aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, ist es unter anderem, ein Gebührenverzeichnis zu erstellen, nach dem die Vertragsärzte Leistungen zulasten der Krankenkassen abrechnen können. Nach Darstellung der Bundesregierung hat sich die Vorlage der Unterrichtung verzögert, weil die vom Bewertungsausschuss übersandten Daten zunächst ”unvollständig und implausibel“ gewesen seien.

Aus der Unterrichtung geht weiter hervor, dass im Jahr 2009 bundesweit mehr Ärzte für die ambulante medizinische Versorgung der Patienten in der GKV zur Verfügung standen als in den beiden Vorjahren: plus fünf Prozent im Vergleich zum Jahr 2007 und plus zwei Prozent im Vergleich zum Jahr 2008. Die Zahl der Hausärzte sei jedoch deutlich geringer gestiegen als die der Fachärzte. So habe die Zahl der Hausärzte im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 lediglich um 0,23 Prozent zugenommen.

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