Experten informieren über Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien

Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - 06.01.2011

Berlin: (hib/AH) Der Gesetzentwurf zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen ( 17/3629) sowie die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung ( 17/4233) sind Thema einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses am Montag, dem 17. Januar 2011. Mit dem sogenannten Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE) soll das nationale Recht zur Förderung erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) an die EU-Richtline angepasst werden.

Zum Gesetzentwurf sollen neun Sachverständige Stellung nehmen. Darunter sind unter anderem Jens Lattmann vom Deutschen Städtetag, Daniel Hölder vom Bundesverband BioEnergie (BEE), Herman Albers (Bundesverband WindEnergie) und Thorsten Müller von der Universität Würzburg. Die Anhörung findet von 10.00 bis 13.00 Uhr im Sitzungssaal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses statt. Anmeldungen sind unter umweltausschuss@bundestag.de möglich.

Herausgeber

Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz

Verantwortlich: Hans Krump
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein