Staatsanwaltschaft und Polizei sollen selbst Blutprobe entnehmen können

Recht/Gesetzentwurf - 05.01.2011

Berlin: (hib/BOB/MIK) Staatsanwaltschaft und Polizei sollen nach Ansicht des Bundesrates gleichfalls das Recht eingeräumt bekommen, Blutproben zum Zwecke des Nachweises von Alkohol, Betäubungsmitteln oder Medikamenten vorzunehmen. Zu diesem Zweck hat die Länderkammer einen Gesetzentwurf ( 17/4232) vorgelegt.

Die Anordnung der Entnahme einer Blutprobe stehe nach derzeitiger Rechtslage nur dem Richter zu. Der Bundesrat argumentiert, eine effektive Strafverfolgung insbesondere von alkoholisierten oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Fahrern erfordere eine möglichst umgehende Entscheidung über die Entnahme einer Blutprobe. Verzögerungen bei der Blutentnahme verminderten wegen des schnellen Abbau der Alkohol- beziehungsweise Wirkstoffkonzentration im Blut die Genauigkeit der Feststellung. Zeitliche Verzögerungen bei der Blutentnahme könnten auch durch Rückrechnungen nicht kompensiert werden, so die Begründung der Länderkammer.

Die Bundesregierung teilt dazu mit, sie werde von Vorschlag, den Richtervorbehalt einer Blutentnahme einzuschränken ”näher prüfen“. Rechtsstaatlicher Anforderung seien dabei zu beachten.

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