Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Stellvertretendes Mitglied
- Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik"
- Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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Volkswirtin
Wahlkreis 281 Freiburg
Gewählt über Landesliste
Baden-Württemberg
Geboren am 21. Oktober 1968 in Schramberg; evangelisch; zwei
Kinder; verheiratet.
1988 Abitur. 1996 Diplomvolkswirtin.
1997 bis 1998 Projektmanagement bei mediKUR, Agentur für
Gesundheits- und Kurtechnologie, Hamm; 1998 Koordinatorin im
Bundestagswahlkampf, Wahlkreis Freiburg; 1999 Projektmanagement
beim Sozialwissenschaftlichen Frauenforschungsinstitut,
Evangelische Fachhochschule Freiburg. 2000 Mutterschutz. 2001 bis
2002 Mitarbeit in "Das Grüne Emissionshaus",
Finanzdienstleister im Bereich Windenergie, Freiburg.
Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur, Mitglied des Beirats der
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Kuratorium Aids-Hilfe
Freiburg, Mitglied im Deutschen Familienverband.
Mitglied von Bündnis 90/Die Grünen seit 1990; 1990
Mitglied im Landesvorstand der Grün-Alternativen Jugend, 1991
im Kreisvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Freiburg, 1999
Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen
Baden-Württemberg. 1999 Gemeinderätin in Freiburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002; Obfrau im Wirtschaftsausschuss,
Sprecherin für Wirtschaftspolitik.
Kerstin Andreae, MdB
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Berlin,
Mitglied des Beirates für Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der freien Berufe
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn,
Mitglied des Beirates
Regionalverband Südlicher Oberrhein, Freiburg,
Mitglied der Verbandsversammlung
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".