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Rechtsanwalt
Wahlkreis 265 Ludwigsburg
Direkt gewählt in Baden-Württemberg
Geboren am 16. Februar 1979 in Schongau; evangelisch; ledig.
1998 Abitur am Max-Born-Gymnasium in Backnang. 1998 bis 1999 Zivildienst bei der Erlacher Höhe in der Außenstelle Haus Friedrichstraße in Backnang. 1999 bis 2004 Studium der Rechtswissenschaft an der Eberhard Karls Universität Tübingen mit Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung, 2004 bis 2006 Rechtsreferendariat am Landgericht Stuttgart mit Abschluss der Zweiten juristischen Staatsprüfung.
Seit 2006 tätig bei MVV Energiedienstleistungen GmbH. 2007 Zulassung als Rechtsanwalt.
1996 Eintritt in die CDU und Junge Union. 1998 Landesvorsitzender der Schüler Union Baden-Württemberg und Bundesgeschäftsführer der Schüler Union Deutschland. 2002 Bezirksvorsitzender der Jungen Union Nordwürttemberg, 2005 Wahl in den geschäftsführenden Bezirksvorstand der CDU Nordwürttemberg, 2006 Landesvorsitzender der Jungen Union Baden-Württemberg. Seit 2010 Vorsitzender der MIT-Verkehrskommission.
Mitglied des Bundestages seit Oktober 2009.
Steffen Bilger, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Rechtsanwalt, Stuttgart
Rechtsanwalt,
MVV Energiedienstleistungen GmbH, Mannheim
Rechtsanwälte Paliakoudis, Bilger, Germalidis, Stuttgart,
Rechtsanwalt
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Berlin,
Mitglied des Parlamentarischen Beirates
Forum Region Stuttgart e.V., Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung Theaterhaus Stuttgart, Stuttgart,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".