Dr. Maria Flachsbarth, CDU/CSU

Maria Flachsbarth

Tierärztin

Wahlkreis 048 Hannover-Land II
Gewählt über Landesliste Niedersachsen

Geboren am 2. Juni 1963 in Lünen/Westfalen; römisch-katholisch; verheiratet, zwei Kinder.

1982 bis 1987 Studium der Tiermedizin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 1990 Promotion.

1989 bis 1997 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Anatomischen Institut der Tierärztlichen Hochschule Hannover, 1993 bis 1997 Erziehungsurlaub, seit 1997 Rektorassistentin und seit April 2002 Leiterin der Pressestelle der Tierärztlichen Hochschule Hannover.

1980 Mitglied der Jungen Union, seit 1991 Mitglied der CDU, Oktober 2002 bis November 2008 Vorsitzende des CDU- Kreisverbandes Hannover-Land. Seit September 2006 stellv. Landesvorsitzende der CDU in Niedersachsen, seit November 2007 Vorsitzende des CDU-Bezirksverbandes Hannover.

Mitglied des Bundestages seit 2002, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.


Kontakt

Dr. Maria Flachsbarth, MdB
CDU/CSU

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Vorsitz

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)

Ordentliches Mitglied

  • 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
  • Der Ältestenrat
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Berlin,

Mitglied des Parlamentarischen Beirates, ehrenamtlich

CaritasStiftung Hannover, Hannover,

Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich

Deutsche Bischofskonferenz, Bonn,

Mitglied der Arbeitsgruppe für ökologische Fragen, ehrenamtlich

Malteser Hilfsdienst e.V., Hannover,

Beratendes Mitglied, ehrenamtlich

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".