Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
- Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Stellvertretendes Mitglied
- Innenausschuss
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Fremdsprachendozentin
Wahlkreis 046 Gifhorn - Peine
Gewählt über Landesliste Niedersachsen
Ewa Klamt, Fremdsprachendozentin, ev., verh.
1950
geboren am 26. Mai in Straubing
1966
Abschluss an der Mira Loma High School, Sacramento,
Kalifornien
Studium am American River College und an der University of Maryland
in den Fachrichtungen Englisch und Mathematik
1971 - 1974
Lehrerin am Clemens-August- Gymnasium Cloppenburg
1974 - 1977
Freiberufliche Übersetzerin
1977 - 1980
Lehrerin an der Berufsbildenden Schule Cloppenburg
1981 - 1999
Freiberufliche Sprachdozentin an der Kreisvolkshochschule
Gifhorn
1991- 1999
Ratsmitglied und stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt
Gifhorn
1996-2006
Kreistagsabgeordnete Landkreis Gifhorn
1991-2007
Mitglied im geschäftsführenden Vorstand der CDU Kreis
Gifhorn
Seit 1995 Mitglied des CDU-Bezirksvorstandes Nordost
Niedersachsen
Seit 1997 stellv. Vorsitzende des CDU-Bezirksvorstandes Nordost
Niedersachsen
seit 1998
Mitglied des CDU Landesvorstandes Niedersachsen
1999 - 2004
Mitglied des Europäischen Parlaments
Mitglied im Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der
Bürger, Justiz und Inneres
2004 - 2009
Wiederwahl ins Europäische Parlament
Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz
und Inneres
Stellvertretendes Mitglied im Haushaltsausschuss
2004 - 2007
Innenpolitische Sprecherin (Koordinatorin) der EVP-ED-Fraktion
2006 - 2007
Mitglied im nichtständigen CIA-Ausschuss
2007 - 2009
Vizepräsidentin des Arbeitskreises D der EVP-ED-Fraktion
seit 2010
Mitglied des Deutschen Bundestages
> eingetreten am 29. April 2010 für die durch Verzicht ausgeschiedene Abgeordnete Astrid, Grotelüschen, CDU.
Ewa Klamt, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Mitglied des Europäischen Parlaments, Straßburg/Brüssel
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".