Ralph Lenkert, DIE LINKE.

Ralph Lenkert

Werkzeugmacher, Staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbau

Wahlkreis 194 Gera - Jena - Saale-Holzland-Kreis
Direkt gewählt in Thüringen

POS 10.Klasse 1973-1983; Werkzeugmacher bei Carl Zeiss Jena 1983-1986; Fernstudium und Abschluss „staatlich geprüfter Techniker für Maschinenbau“ 1991-1995; 16.02.1986 bis 31.10.1991 Werkzeugmacher bei Carl Zeiss Jena; 04.11.1986 bis 30.04.1988 NVA-Grundwehrdienst; 04.11.1991 bis 31.07.1996 Programmierer und Einrichter für CNC Fräsmaschinen Firma Günther Jena; 01.08.1996 bis Ende 1999 stellv. Leiter Musterfertigung Achsfedern bei Mubea Weißensee; 01.01.2000 bis 28.02.2002 QS Leiter Mubea-HZP (CZ Prostejov); 01.03.2002 bis 30.04.2006 Technologe für Entwicklung, Produkttransfer und Serienanlauf bei der Carl Zeiss Jena GmbH; 01.05.2006 bis jetzt Technologe Entwicklung, Produkttransfer und Serienanlauf bei der Sypro Optics GmbH; ab September 2007 zusätzlich Leiter Musterfertigung und Kleinserienmontage bei der Sypro Optics GmbH in Jena.


Kontakt

Ralph Lenkert, MdB
DIE LINKE.

Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Weitere Informationen zur Person

Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages

Ordentliches Mitglied

  • Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Stellvertretendes Mitglied

  • Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Veröffentlichungspflichtige Angaben

1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag

Technologe,

Sypro Optics GmbH, Jena

Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.

Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.

Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".