Ordentliches Mitglied
- Finanzausschuss
Stellvertretendes Mitglied
- 1. Untersuchungsausschuss (Gorleben)
- Unterausschuss "Regionale Wirtschaftspolitik"
- Ausschuss für Gesundheit
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Menu | Plenum | Abgeordnete |
Rechtsanwalt
Wahlkreis 040 Stadt Osnabrück
Direkt gewählt in Niedersachsen
Geboren am 14.12.1964.
1983 Abitur am Carolinum, Osnabrück; 1983 bis 1993 Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt und Referendariat in Osnabrück, Bonn und Speyer.
1993 Rechtsanwalt; 1994 bis 1996 Syndikus PreussenElektra (heute: E.ON Energie) AG, Hannover; 1997 bis 2000 Büroleiter des Bremer Wirtschaftssenators und Aufsichtsratsvorsitzenden der Deutsche Post AG, Josef Hattig, Bremen; 2001/2002 Promotion zum Dr. iur.; 2002 bis 2004 Leiter Unternehmensentwicklung Mitteldeutsche Flughafen AG (Holding der Flughafengesellschaften Leipzig/Halle und Dresden), Leipzig; 2004/2005 Beteiligungsmanager EWE AG, Oldenburg; 2005 bis 2009 Leiter Ressortkoordinierung Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover (u.a. Betreuung des Aufsichtsratsmandats des Niedersächsischen Ministerpräsidenten bei der Volkswagen AG).
1988 bis 1994 Mitglied Landesvorstand JU Niedersachsen, Stellv. Landesvorsitzender; Stellv. Kreisvorsitzender CDU Osnabrück-Stadt; Mitglied Bezirksvorstand CDU Osnabrück-Emsland.
Dr. Mathias Middelberg, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ministerialrat und Referatsleiter,
Niedersächsische Staatskanzlei, Hannover
Middelberg Ingenieurgesellschaft mbH, Osnabrück
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".