Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
- Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Stellvertretendes Mitglied
- Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung
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Diplomkaufmann
Wahlkreis 255 Neu-Ulm
Direkt gewählt in Bayern
1988 Abitur in Krumbach. 1993 Abschluss des Studiums der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften an der Universität Augsburg; 1998 Promotion zum Doktor der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg.
Seit 1993 berufstätig im Bereich Bank- und Finanzwesen, davon mehrere Jahre Bankhaus Reuschel & Co. Privatbank in München, nebenberuflich Dozent an der Bankakademie in Frankfurt.
1994 bis 2001 Kreisvorsitzender der Jungen Union, 1995 bis 1997 Mitglied im JU-Deutschlandrat und Mitglied im Landesausschuss der JU Bayern, 1997 bis 2001 stellvertretender Bezirksvorsitzender der Jungen Union Schwaben. Seit 1996 Marktrat in Münsterhausen, 1996 bis 2002 Kreisrat im Landkreis Günzburg.
Mitglied des Bundestages seit 2002, seit 2005 stellvertretender Vorsitzender des Energiekoordinationskreises der CDU/CSU Fraktion, seit 2008 Vorsitzender der Kommission zur Begleitung der Umsetzung des integrierten Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung, Wirtschafts- und energiepolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag.
Dr. Georg Nüßlein, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Betrieb eines Klein- Wasserkraftwerks, Münsterhausen,
Elektrizitätswerk Gemeinde Burtenbach, (als Abnehmer nach § 4 EEG), monatlich, Stufe 2
Wirtschaftsberater, freiberuflich, Münsterhausen
on-collect solutions AG, Illertissen,
Vorsitzender des Aufsichtsrates
Sfirion AG, München,
Mitglied des Aufsichtsrates
Kammlachfischereigenossenschaft, Krumbach,
1. Vorstand, ehrenamtlich
Sparkassenverband Bayern, München,
Mitglied des Beirates für sparkassenpolitische Grundsatzfragen
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V., Paderborn,
Mitglied des Beirates
Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V., München,
Mitglied des Beirates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".