Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Gesundheit
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Diplomingenieur (FH)
Wahlkreis 249 Main-Spessart
Direkt gewählt in Bayern
Besuch der Volksschule Eisenbach, der Staatlichen Realschule Klingenberg und des Ohm-Polytechnikums Nürnberg mit Abschluss als Diplomingenieur (FH). Facharbeiterprüfung als Mechaniker. Maschinenbauingenieur. Weiterbildung zum Sicherheitsingenieur.
1972 bis 1990 leitender Sicherheitsingenieur bei der Firma AKZO, Obernburg.
Mitglied in verschiedenen kulturellen, sozialen und kirchlichen Vereinigungen.
Seit 1969 Mitglied der Jungen Union und der CSU; Tätigkeit in Orts-, Kreis- und Bezirksvorständen der CSU; 1989 bis 1995 CSU-Kreisvorsitzender Miltenberg, 2001 bis 2007 Vorsitzender des gesundheitspolitischen Arbeitskreises der CSU, Mitglied der "Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA)". 1972 bis 1978 Gemeinderat in Eisenbach, 1978 bis 2002 Stadtrat und zweiter Bürgermeister in Obernburg, seit 1978 Kreisrat im Landkreis Miltenberg; 1984 bis 1987 CSU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Miltenberg.
Mitglied des Bundestages seit 1990; 2002 bis 2004 Vorsitzender des Arbeitskreises Gesundheit und Soziale Sicherung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CSU-Landesgruppe, 1994 bis 2004 gesundheits- und sozialpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe, seit 26. November 2004 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU für die Bereiche Gesundheit, soziale Sicherung und Arbeitnehmer (seit November 2005: Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), 1998 bis Januar 2005 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung.
Wolfgang Zöller, MdB
CDU/CSU
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Bundesministerium für Gesundheit, Berlin,
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten, monatlich, Stufe 1
Landkreis Miltenberg, Miltenberg,
Mitglied des Kreistages
TV-Großwallstadt Handball AG, Großwallstadt,
Mitglied des Beirates, ehrenamtlich
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten
Bruttobeträge einschließlich
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und
sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus
einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu
versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in
Personen oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden,
Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar
2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe
"Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im
Übrigen siehe auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".