Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Sachverständige beurteilen Ratingagenturen kritisch
Anlass der Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur europäischen Verordnung über Ratingagenturen ( 17/716), mit dem Konsequenzen aus der Finanzkrise gezogen werden sollen. Die Agenturen hätten die verschlechterte Marktlage nicht früh genug erkannt, wird darin kritisiert. Künftig sollen Agenturen zahlreiche Bestimmungen beachten müssen. So drohen Bußgelder bis zu 1 Million Euro, wenn eine Ratingagentur sowohl Beratungsleistungen erbringt als auch die Produkte des beratenen Unternehmens mit Ratings versieht. Bis zur Gründung einer Europäischen Aufsichtsbehörde soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die neuen Aufgaben übernehmen.
Die vorgeschriebene Trennung von Rating und Beratung lässt sich nach Ansicht des Unternehmensberaters Karl-Heinz Bachstädt umgehen, indem eine Agentur ihr Bewertungs- und Beratungsgeschäft unter dem Dach einer Holding aufteilt. Außerdem könnte die Trennung von Rating und Beratung unterlaufen werden, wenn die Mitarbeiter einer Ratingagentur unmittelbar nach Ende der Tätigkeit dort in die Beratungsfirma wechseln würden. Der Bußgeldrahmen sei vor dem Hintergrund der Milliarden-Umsätze der großen Ratingagenturen ”viel zu niedrig“, kritisierte Bachstädt. Für ein europäisches Ratingsystem sprach sich Wolfgang Gerke (Bayerisches Finanz Zentrum) aus, zeigte sich jedoch zugleich ”pessimistisch, das dies gelingt“.
Susanne Uhl vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte, private externe Ratings würden heute weitestgehend interne Bewertungen seitens der Gläubiger ersetzen. Bei strukturierten Produkten hätten Banken und Bankaufsicht heute keine eigene Expertise mehr. Diese Expertise müsse es wieder geben, forderte Uhl. Zugleich kritisierte sie die Auswirkungen der Arbeit der Agenturen, die mit der Bewertung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen, Staaten, Ländern und Kommunen über die Zinsbelastung der betroffenen Schuldner entscheiden würden. ”Im Bereich von Finanzprodukten agieren sie wie ein Finanz-TüV, ohne jedoch für Falschbewertungen zu haften.“ Der Zentrale Kreditausschuss bestätigte, dass die Banken keine Systeme hätten, um umgepackte Finanzprodukte zu bewerten. Man habe jedoch hervorragende Systeme zur Bewertung zum Beispiel von mittelständischen Unternehmen.
Bertram Theilacker, Vorstandsmitglied einer Sparkasse, erklärte, mit der Einführung einer Aufsicht im Gesetzentwurf werde ein an sich nicht richtiges System nur bestätigt. Ratingagenturen würden auch künftig für ihre Urteile von den Beurteilten bezahlt. ”Die Gefahr, dass Risiken unterzeichnet werden bleibt damit latent vorhanden“, erklärte Theilacker.
Vertreter der Ratingagenturen begrüßten die beabsichtigte europäische Harmonisierung der Aufsicht. Ratings seien Meinungen und das werde auch so bleiben, sagte der Vertreter von ”Fitch Deutschland“. Prognosen würden manchmal schiefgehen. In der Stellungnahme von ”Moody’s Investor Service“ (MIS) hieß es unter anderem, aus den dramatischen Veränderungen des Finanzsystems hätten sich wichtige Lehren ergeben. MIS habe darauf mit einer Vielzahl von Initiativen reagiert, ”um die Qualität, Unabhängigkeit und Transparenz seiner Ratings zu verbessern“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36191
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de