Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > März 2010 > Überförderung bei Solarstrom soll reduziert werden
Die Solarenergie habe im Vergleich zu anderen Erneuerbaren Energien das ”größte Ausbau- und Kostensenkungspotenzial“, schreiben die Fraktionen. Dem schnellen Wachstum und den gesunkenen Kosten müsse jetzt durch Senkung der Vergütungen Rechnung getragen werden. Außerdem müssten die Stromverbraucher vor unnötigen Kosten geschützt werden.
In dem Entwurf ist daher vorgesehen, die Vergütung für Anlagen auf oder an Gebäuden zum 1. Juli 2010 einmalig um 16 Prozent abzusenken. Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 15 Prozent betragen und auch zum 1. Juli 2010 wirksam werden. Für Strom aus Anlagen auf Konversionsflächen soll die Absenkung nur 11 Prozent betragen.
Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll aber grundsätzlich nicht mehr vergütet werden, wenn die Anlage nach dem 30. Juni 2010 in Betrieb genommen wird. Ausgenommen davon sollen allerdings Anlagen sein, die sich im Bereich von vor dem 1. Januar 2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden. Diese Anlagen müssen spätestens bis zum Ende des Jahres 2010 in Betrieb gehen. Die im Gesetz vorgesehene Befristung der Vergütung für Freiflächenanlagen bis zum 1. Januar 2015 soll aufgehoben werden. Die jährliche Absenkung der Vergütung (Degression) soll stärker an die tatsächliche Marktentwicklung angepasst werden.
Zur Begründung der Kürzungen heißt es, ohne eine Korrektur des Erneuerbare-Energien-Gesetzes werde der deutsche Markt ”explosionsartig anwachsen“. Dadurch könnten die von den Stromverbrauchern aufzubringenden Mehrkosten (EEG-Differenzkosten) für Photovoltaik zwischen 2010 und 2030 auf 105 Milliarden Euro ansteigen. Dies entspreche im Durchschnitt rund 5,3 Milliarden Euro pro Jahr. Mit den gesetzlichen Korrekturen könne der Anstieg dieser Differenzkosten auf durchschnittlich 3,4 Milliarden Euro pro Jahr begrenzt werden. Die Gesamtsumme zwischen 2010 und 2030 wird mit 67,5 Milliarden Euro angegeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen seien dazu geeignet, ”den Zubau zu verlangsamen und den derzeitigen übermäßigen Ausbau auf eine Größenordnung zurückzuführen, die für die Erreichung der deutschen Ausbauziele ausreichend und unter Kostengesichtspunkten angemessen ist“, schreiben Unions- und FDP-Fraktion in ihrem Entwurf.
Trotz der Korrekturen könne die installierte Leistung der Photovoltaik-Anlagen von heute 9 Gigawatt bis 2020 auf 65 Gigawatt steigen. Ohne Kürzungen wäre eine Steigerung der Leistung auf über 105 Gigawatt möglich gewesen, heißt es in dem Entwurf.
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