Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Mai 2010 > Grünen-Fraktion für stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung
Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll einem geduldeten Ausländer künftig eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn er sich ”seit mindestens fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Bundesgebiet aufgehalten hat“. Lebt er zusammen mit minderjährigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft, soll die Aufenthaltserlaubnis der Vorlage zufolge nach drei Jahren erteilt werden; besonders schutzbedürftige Personen wie unbegleitete Minderjährige sollen eine Aufenthaltserlaubnis nach zwei Jahren erhalten.
Auch soll die Aufenthaltserlaubnis laut Grünen-Antrag zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen. Weiter heißt es in der Vorlage, das Kriterium der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts dürfe ”keine unüberwindbare Hürde“ darstellen: ”Ernsthafte Bemühungen, den Lebensunterhalt überwiegend zu sichern, müssen ausreichend sein“. Bei Personen, die wegen ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung oder wegen Kinderbetreuung von diesen ”ernsthaften Bemühungen“ abgehalten waren, sei auf das Kriterium der Lebensunterhaltssicherung zu verzichten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36191
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de