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Berlin: (hib/ELA/KTK) Die Bundesregierung soll mit einem Aktionsplan Maßnahmen ergreifen, um das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung der Vereinten Nationen zu erfüllen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag ( 17/1761), der am Donnerstagabend im Bundestag in erster Lesung beraten werden soll. Konkret verlangen die Parlamentarier, dass der Begriff der Behinderung neu gefasst werden müsse, um ”stärker als bisher den Abbau von Barrieren sowie den Ausbau der Instrumente zur Ermöglichung von Teilhabe und Befähigung“ in den Mittelpunkt zu stellen. In einem gemeinsamen Aktionsplan sollen Bund, Länder und die Interessenvertreter behinderter Menschen den Fahrplan zur Umsetzung der Konvention präsentieren. Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung auf, festzustellen, dass sich die deutsche Rechtslage ”eben noch nicht im Einklang mit dem Übereinkommen“ befinde und es ”demensprechend gesetzgeberischen Änderungsbedarf“ gebe.
Die Bundesregierung entwickle zwar derzeit einen nationalen Aktionsplan, der den Handlungsbedarf, der durch die Konvention entstehe, offen legen und einen Fahrplan zur Umsetzung präsentieren solle, heißt es in der Begründung des Antrags. Gleichzeitig vertrete die Bundesregierung jedoch die Auffassung, dass die UN-Behindertenrechtskonvention keinen gesetzgeberischen Änderungsbedarf mit sich bringe. Aufgrund dieses offensichtlichen Widerspruchs sei es besonders wichtig, Inhalt, Umfang, Prozess und zeitliche Perspektive eines solchen Aktionsplans zu kontrollieren, schreiben die Parlamentarier.
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