Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Oktober 2010 > Experten uneins über gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln
Berlin: (hib/NT/KT) Ob und in welchem Ausmaß Lebensmittel mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben beworben werden dürfen, ist unter Experten umstritten. Das wurde während der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochmorgen zum Thema ”Nährwertprofile im Rahmen der Health Claims Verordnung“ deutlich. Die sogenannte Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union regelt seit dem 1. Juli 2007, wie Lebensmittel gekennzeichnet sein sollen und wann sie zum Beispiel als gesund bezeichnet werden dürfen. Dr. Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale Bundesverband forderte, dass die ”Health Claims“ auf Lebensmitteln die Ausnahme bleiben müssten. Ansonsten hätten die Angaben keine Orientierungsfunktion mehr für die Verbraucher.
Dem stimmte auch Sofie Krogh Holm vom dänischen Verbraucherrat zu. ”Auch wenn Schokolade viel Kalzium enthält und damit beworben wird, dass dies dem Knochenaufbau dient, bleibt sie ein Dickmacher.“ Die Angabe zum Knochenaufbau sei damit irreführend. Lebensmittel müssten ganzheitlich betrachtet werden: ”Die Gesamternährungsbilanz ist entscheidend“, sagte Holm. Hauptzweck der Health-Claim Verordnung sei der Verbraucherschutz um den Verbraucher in die Lage zu versetzen, eine auf Fakten basierte Wahl treffen zu können. Dieser Zweck würde allerdings so lange nicht erfüllt, wie die Angaben auf Lebensmittel sich nicht auf Nährwertprofile stützen müssten, die eindeutige Grenzwerte etwa für Salz oder Zucker festlegten, die Lebensmittel nicht überschreiten dürfen.
Prof. Dr. Helmut Ebersdobler von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sprach sich ebenfalls für Nährwertprofile aus. Er forderte aber, dass diese wissenschaftlich abgeleitet werden müssten. Für den Verbraucher hätten die Nährwertprofile nur Vorteile: ”Sie bekommen ein funktionelles Lebensmittel, das gleichzeitig Mindestanforderungen der ernährungsphysiologischenWertigkeit erfüllt.“ Für das Nährstoffprofil eines Lebensmittels seien die Angaben Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren, zugesetzter Zucker, Kochsalz beziehungsweise Natrium ausreichend.
Als ”absolutes Bürokratiemonster“ bezeichnete Peter Loosen vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde die geforderten Nährwertprofile. Er sagte, dass es bereits jetzt absolute Transparenz bei Lebensmitteln gebe, ”weil schon jetzt draufsteht, was drinsteckt“. Auch der Blick auf den Markt mache deutlich, dass unglaubwürdige Angaben beim Verbraucher keinen Erfolg hätten. Wie alle Experten sprach auch er sich dafür aus, dass irreführende Angaben verboten werden müssten.
Gegen die Nährwertprofile sprachen sich auch Dr. Petra-Alina Unland von Dr. Oetker aus. Schon jetzt bestehe der höchstmögliche Schutz vor Irreführung, sagte Unland. Zudem könne sie die Bedenken gegen bestimmte Angaben auf Lebensmitteln nicht teilen: ”Kinder essen sowieso Schokolade, warum dann nicht die mit der gesundheitsfördernden Wirkung?“ Es komme immer auf die Gesamternährung an, nicht auf die einzelnen Lebensmittel.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Hans-Jürgen Leersch
Redaktion: Sibylle Ahlers, Dr. Bernard Bode, Michaela Hoffmann,
Michael Klein, Kata Kottra, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz,
Monika Pilath, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein
Für redaktionelle Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung unter:
Tel.: +49 (0)30 227 35642
(montags bis donnerstags 8.30 bis 17.00 Uhr, freitags 8.30 bis
14.00 Uhr
Fax: +49 (0)30 227 36191
E-Mail:
vorzimmer.puk2@
bundestag.de