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© Otto Kasper
Rechtsanwalt
1994 Abitur am Nellenburggymnasium Stockach. 2000 erstes Juristisches Staatsexamen an der Universität Konstanz, 2002 zweites Juristisches Staatsexamen am Landgericht Freiburg.
Seit 2003 Rechtsanwalt in der Kanzlei Rittershaus in Mannheim.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Kanzlei Rittershaus, Mannheim,
Rechtsanwalt
Für die Höhe der Einkünfte sind nach den Verhaltensregeln die geleisteten Bruttobeträge einschließlich Entschädigungs-, Ausgleichs- und Sachleistungen maßgebend. Unberücksichtigt bleiben insbesondere eigene Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte aus einer Tätigkeit bezeichnet nicht das zu versteuernde Einkommen.
Soweit sich für anzeigepflichtige Tätigkeiten, die in Personen- oder Kapitalgesellschaften ausgeübt werden, Bruttobeträge nicht ermitteln lassen, werden ab dem 1. Januar 2011 die ausgekehrten Anteile am Gesellschaftsgewinn mit der Angabe "Gewinn" veröffentlicht.
Zum Inhalt der veröffentlichungspflichtigen Angaben im Übrigen siehe auch die "Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages".