Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 4. Präsidium und Ältestenrat > 4.1 Wahl und Amtszeit der Bundestagspräsidenten
Stand: 31.3.2010
Dem protokollarischen Rang nach steht der Präsident des Deutschen Bundestages an zweiter Stelle, unmittelbar nach dem Bundespräsidenten. Dieses wird aus der Tatsache begründet, dass er der Repräsentant desjenigen Verfassungsorgans ist, das als einziges unmittelbar vom Volk gewählt wird. Der Bundestagspräsident besitzt im Wesentlichen folgende Funktionen:
Zu diesen Gremien zählen insbesondere das Präsidium und der Ältestenrat. Ist der Bundestagspräsident an der Ausübung seiner Funktionen verhindert, wird er von einem Vizepräsidenten aus der zweitstärksten Fraktion vertreten.
Über die Einreichung von Wahlvorschlägen für das Amt des Bundestagspräsidenten enthält die Geschäftsordnung keine Bestimmungen, so dass grundsätzlich jeder Abgeordnete vorschlagsberechtigt ist. Nach altem Parlamentsbrauch wird jedoch die Besetzung des Präsidentenamtes der stärksten Fraktion überlassen, die einen entsprechenden Wahlvorschlag einreicht. Gewählt ist nach § 2 GOBT, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages erhält.
Ferner hieß es bis zu seiner Neufassung am 26. September 2006 in § 2 GOBT:
Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten.
Am 26. September 2006 wurde – in Hinblick auf die Wahl der Vizepräsidenten der 16. Wahlperiode – § 2 GOBT neu gefasst. Er lautet nun:
(1) Der Bundestag wählt mit verdeckten Stimmzetteln (§ 49) in besonderen Wahlhandlungen den Präsidenten und seine Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode. Jede Fraktion des Deutschen Bundestages ist durch mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin im Präsidium vertreten.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so können für einen zweiten Wahlgang neue Bewerber vorgeschlagen werden. Ergibt sich auch dann keine Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Bundestages, findet ein dritter Wahlgang statt. Bei nur einem Bewerber ist dieser gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei mehreren Bewerbern kommen die beiden Bewerber mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl; gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los durch die Hand des amtierenden Präsidenten.
(3) Weitere Wahlgänge mit einem im dritten Wahlgang erfolglosen Bewerber sind nur nach Vereinbarung im Ältestenrat zulässig. Werden nach erfolglosem Ablauf des Verfahrens nach Absatz 2 neue Bewerber vorgeschlagen, ist neu in das Wahlverfahren gemäß Absatz 2 einzutreten.
Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode gewählt. Sie können nicht abgewählt werden.
12. WP 1990–1994 | 1. Sitzung: | 20. Dezember 1990 | |
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Wahlvorschlag: | Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU), vorgeschlagen durch Dr. Alfred Dregger (CDU/CSU) namens der Fraktion der CDU/CSU | ||
Wahlergebnis: | abgegebene Stimmen: | 650 | |
davon für Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): | 525 | ||
Nein- Stimmen | 81 | ||
Enthaltungen: | 44 | ||
Bundestagspräsidentin: | Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU) | ||
Amtszeit: | 20.12.1990 bis 10.11.1994 | ||
13. WP 1994–1998 | 1. Sitzung: | 10. November 1994 | |
Wahlvorschlag: | Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU), vorgeschlagen durch Dr. Wolfgang Schäuble (CDU/CSU) namens der Fraktion der CDU/CSU | ||
Wahlergebnis: | abgegebene Stimmen: | 669 | |
davon für Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU): | 555 | ||
Nein- Stimmen | 81 | ||
Enthaltungen: | 32 | ||
ungültige Stimmen: | 1 | ||
Bundestagspräsidentin: | Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU/CSU) | ||
Amtszeit: | 10.11.1994 bis 26.10.1998 | ||
14. WP 1998–2002 | 1. Sitzung: | 26. Oktober 1998 | |
Wahlvorschlag: | Wolfgang Thierse (SPD), vorgeschlagen durch Dr. Peter Struck (SPD) namens der Fraktion der SPD | ||
Wahlergebnis: | abgegebene Stimmen: | 666 | |
davon für Wolfgang Thierse (SPD): | 512 | ||
Nein- Stimmen | 109 | ||
Enthaltungen: | 45 | ||
Bundestagspräsident: | Wolfgang Thierse (SPD) | ||
Amtszeit: | 26.10.1998 bis 17.10.2002 | ||
15. WP 2002–2005 | 1. Sitzung: | 17. Oktober 2002 | |
Wahlvorschlag: | Wolfgang Thierse (SPD), vorgeschlagen durch Franz Müntefering (SPD) namens der Fraktion der SPD | ||
Wahlergebnis: | abgegebene Stimmen: | 596 | |
davon für Wolfgang Thierse (SPD): | 357 | ||
Nein- Stimmen | 219 | ||
Enthaltungen: | 20 | ||
Bundestagspräsident: | Wolfgang Thierse (SPD) | ||
Amtszeit: | 17.10.2002 bis 18.10.2005 | ||
16. WP 2005–2009 | 1. Sitzung: | 18. Oktober 2005 | |
Wahlvorschlag: | Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU), vorgeschlagen durch Dr. Angela Merkel (CDU/CSU) namens der Fraktion der CDU/CSU | ||
Wahlergebnis: | abgegebene Stimmen: | 607 | |
davon für Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): | 564 | ||
Nein- Stimmen | 25 | ||
Enthaltungen: | 17 | ||
ungültige Stimmen: | 1 | ||
Bundestagspräsident: | Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) | ||
Amtszeit: | 18.10.2005 bis 27.10.2009 | ||
17. WP 2009– | 1. Sitzung: | 27. Oktober 2009 | |
Wahlvorschlag: | Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU), vorgeschlagen durch Volker Kauder (CDU/CSU) namens der Fraktion der CDU/CSU | ||
Wahlergebnis: | abgegebene Stimmen: | 617 | |
davon für Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU): | 522 | ||
Nein- Stimmen | 66 | ||
Enthaltungen: | 29 | ||
ungültige Stimmen: | 0 | ||
Bundestagspräsident: | Prof. Dr. Norbert Lammert (CDU/CSU) | ||
Amtszeit: | ab 27.10.2009 |
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 4.1.