Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 7. Plenum > 7.4 Sondersitzungen
Stand: 31.3.2010
Für den Begriff „Sondersitzung„ gibt es weder in der Geschäftsordnung des Bundestages noch an anderer Stelle eine Definition oder Abgrenzung. In diesem Kapitel werden als Sondersitzungen jene Plenarsitzungen aufgeführt, die auf Grund des Artikels 39 Abs. 3 GG außerhalb des im Ältestenrat vereinbarten Zeitplans einberufen wurden, insbesondere während der Weihnachts-, Oster- und Sommerpause des Parlaments. Auf Grund des Artikels 39 Abs. 3 Satz 3 GG können ein Drittel der Mitglieder des Bundestages, der Bundespräsident oder der Bundeskanzler die Einberufung des Bundestages verlangen; der Bundestagspräsident ist verpflichtet, diesem Verlangen zu entsprechen. Gemäß Artikel 39 Abs. 3 Satz 2 GG in Verbindung mit § 21 GOBT kann auch der Bundestagspräsident den Bundestag früher einberufen, als dies vereinbart war. In der 1. bis 12. Wahlperiode wurden insgesamt 28 derartige Sondersitzungen einberufen.
Nicht in der Aufstellung enthalten sind gelegentlich ebenfalls als „Sondersitzungen“ bezeichneten Gedenksitzungen und Sonderveranstaltungen, die – in der Regel ohne Zählung der laufenden Sitzungsnummer – in einer Sitzungswoche stattfanden; diese Sitzungen und Veranstaltungen sind eigens im Kapitel 7.18 zusammengestellt.
Wahl- periode |
|
Tagesordnung | Antrag- steller |
Bemerkungen |
---|---|---|---|---|
12. WP 1990–1994 |
|
Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zur Lage in der Golfregion und in Litauen | Bundeskanzler | |
|
|
SPD | Die von der SPD beantragte Tagesordnung betraf die Entlassung des Bundesministers der Verteidigung Gerhard Stoltenberg wegen Verstoßes gegen das Haushaltsgesetz; Stoltenberg trat vor der Sitzung am 31. März 1992 zurück. | |
|
|
SPD | ||
|
|
Bundeskanzler | ||
|
|
CDU/CSU und FDP | ||
|
|
SPD | Letzte Sitzung der 12. Wahlperiode; die vorangegangene 242. Sitzung am 7. September 1994 war wegen Beschlussunfähigkeit abgebrochen worden. |
|
13. WP 1994–1998 |
|
Zusätzlich als Tagesordnungspunkte:
|
CDU/CSU und FDP | Vor Eintritt in die Tagesordnung: Erklärung der Bundestagspräsidentin zur Lage in Bosnien. |
|
Dritte Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Umsetzung des Programms für mehr Wachstum und Beschäftigung in den Bereichen der Rentenversicherung und Arbeitsförderung (Wachstums- und Beschäftigungsförderungs-gesetz) Zusatzpunkt: Antrag der SPD-Fraktion: |
CDU/CSU und FDP |
||
|
Vereinbarte Debatte zu den Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzen, zum Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetz, zum Gesetz zur Begrenzung der Bezügefortzahlung bei Krankheit, zum Beitragsentlastungsgesetz, zum Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1997, zum GKV-Weiterentwicklungsgesetz und zum Achten Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu diesen acht Gesetzen | CDU/CSU, SPD und FDP | ||
|
Antrag der SPD-Fraktion betr. Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts | SPD | ||
|
Vereinbarte Debatte zu den Ergebnissen der neuesten Steuerschätzungen | SPD | ||
|
|
CDU/CSU, FDP | Die beantragte Tagesordnung betraf Punkt 2). | |
|
Abgabe einer Erklärung durch die Bundesregierung in Verbindung mit dem Antrag der Bundesregierung betr. deutsche Beteiligung an den von der NATO geplanten begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo-Konflikt | Bundeskanzler | ||
14. WP 1998–2002 |
|
Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers „aktuelle Lage im Kosovo“ | SPD | |
|
Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers „Ergebnisse des Europäischen Rates am 3. und 4. Juni 1999 in Köln und zum Stand der Friedensbemühungen im Kosovo-Konflikt“ |
Bundeskanzler | ||
|
Beratung des Antrags der Bundesregierung „Deutsche Beteiligung an einer internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung einer Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999“ |
SPD | Der beantragte TOP wurde auf die Tagesordnung der 43. Sitzung gesetzt, da die Verhandlungen über die Friedensregelungen noch andauerten. | |
|
Beratung des Antrags der Bundesregierung „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem NATO-geführten Einsatz auf mazedonischem Territorium zum Einsammeln und Zerstören der Waffen, die durch die ethnisch albanischen bewaffneten Gruppen freiwillig abgegeben werden“ | Bundeskanzler | ||
|
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler „Terroranschläge in den USA und Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der NATO“ | Bundeskanzler | ||
|
Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan auf der Grundlage der Resolution 1386 (2001), 1383 (2001) und 1378 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen | Bundes- kanzler |
||
|
|
Bundeskanzler | Die beantragte Tagesordnung betraf Punkt 1). | |
|
|
SPD und B 90/ Die Grünen | Die beantragte Tagesordnung betraf Punkt 1) und 2). | |
15. WP 2002–2005 |
|
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz einer Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan unter Führung der NATO auf Grundlage der Resolutionen 1386 (2001) vom 20. Dezember 2001, 1413 (2002) vom 23. Mai 2002, 1444 (2002) vom 27. November 2002, 1510 (2003) vom 13. Oktober 2003, 1563 (2004) vom 17. September 2004 und 1623 (2005) vom 13. September 2005 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen | SPD und B 90/ Die Grünen | |
16. WP 2005–2009 |
|
Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) auf Grundlage der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. August 2006 | Bundeskanzlerin | |
|
|
Bundeskanzlerin | ||
17- WP 2009– |
– | – |
Angaben für den Zeitraum bis 1990 s. Datenhandbuch 1949 – 1999, Kapitel 8.5.