Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Datenhandbuch > 8. Ausschüsse > 8.9 Untersuchungsausschüsse > Der Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss
Stand: 31.3.2010
Mit dem Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 111) traten eine Reihe von Grundgesetzänderungen auf dem Gebiete der Wehrpolitik in Kraft. Durch Einfügung des Artikels 45a GG erhielt der Verteidigungsausschuss die Rechte und die alleinige Zuständigkeit eines Untersuchungsausschusses auf dem Gebiet der Verteidigung. Die heutige Fassung des Artikels 45a GG hat folgenden Wortlaut:
„(1) Der Bundestag bestellt […] einen Ausschuss für Verteidigung.
(2) Der Ausschuss für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu machen.
(3) Artikel 44 Abs. 1 findet auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung.“
In seiner Eigenschaft als 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 45a Abs. 2 GG ist der Verteidigungsausschuss seit 1990 wie folgt tätig gewesen:
Wahl- periode |
Lfd. Nr. |
Bezeichnung des Untersuchungsausschusses Untersuchungsgegenstand |
Ausschuss-sitzungen
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Ausschuss- bericht (BT-Drs.) Beratung und Abstimmung (StenBer) |
Bemerkungen |
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12. WP 1990–1994 |
keine Untersuchungen | ||||
13. WP 1994–1998 |
12 | 1. Untersuchungsausschuss Untersuchung zu rechtsextremistischen Vorkommnissen an der Führungsakademie der Bundeswehr in Hamburg und an anderen Standorten der Bundeswehr |
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Einsetzung auf Antrag von SPD und B 90/GR vom 12.12.1997 |
14. WP 1998–2002 |
keine Untersuchungen | ||||
15. WP 2002–2005 |
keine Untersuchungen | ||||
16. WP 2005–2009 |
13 | 1. Untersuchungsausschuss Misshandlungsvorwurf des ehemaligen Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz gegenüber Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte im US-Gefangenenlager Kandahar, Afghanistan |
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Einsetzung auf Antrag von CDU/CSU und SPD am 25.10.2006; Siehe auch Entschließungsantrag (Drs.16/11208): Ablehnung in der 193. Sitzung am 4.12.2008; Siehe auch Entschließungsantrag (Drs.16/11230): Annahme in der 193. Sitzung am 4.12.2008 |
17. WP 2009– |
14 | 1. Untersuchungsausschuss Untersuchung zur Informationspolitik der Bundesregierung in Bezug auf Abläufe und Folgen des Bombardements von zwei entführten Tanklastern im Kundus-Fluss am 4. September 2009 |
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Beschluss des Verteidigungsausschusses vom 16.12.2009 auf Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und B 90/GR |
Quelle: DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge; DIA – Dokumentations- und Informationssystem für Vorgänge in den Parlamentarischen Ausschüssen
Quelle:DIP – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge