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Foto: Rücken des Ordners 'Amtliches Handbuch' © DBT / Sylvia Bohn
Das Amtliche Handbuch des Deutschen Bundestages ist mit seinem Umfang von über 1500 Seiten nach wie vor ein umfassendes Standardwerk über den Deutschen Bundestag. Es erscheint in jeder Wahlperiode neu, etwa zwei Monate nach der Konstituierung des Bundestages. Durch sechs bis acht Ergänzungslieferungen innerhalb einer Wahlperiode wird es auf dem jeweils neuesten Stand gehalten.
Inhaltlich gliedert es sich in zwei Teile.
Teil 1 beginnt mit dem Grundgesetz sowie
gesetzlichen Bestimmungen, Geschäftsordnungen und
Verordnungen, soweit sie Grundlagen der Parlamentsarbeit bilden. Es
folgen die Wahlergebnisse der Bundestagswahl auf Bundesebene,
Landesebene und nach Wahlkreisen. Der dritte Abschnitt enthält
Aufbau und Gliederung des Deutschen Bundestages mit der personellen
Zusammensetzung von Präsidium, Ältestenrat,
Schriftführern, Fraktionen, Ständigen Ausschüssen,
Enquete-Kommissionen sowie sonstigen Gremien, in denen Abgeordnete
mitwirken. Nach Bundespräsident und Bundesregierung folgen die
biographischen Angaben (mit Bild) aller Abgeordneten des Deutschen
Bundestages. Ihnen schließt sich die Biographie des
Wehrbeauftragten an, gefolgt von einem Verzeichnis der deutschen
Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Teil 2 - er wird im Referat "Entschädigung von Abgeordneten" erarbeitet - enthält die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Mitglieder des Deutschen Bundestages, wie es den Verhaltensregeln (Anlage 1 der Geschäftsordnung) entspricht.