Navigationspfad: Startseite > Dokumente & Recherche > Textarchiv > 2009 > Honduras
Die Bundesregierung soll den Putsch gegen den Präsidenten von Honduras, Manuel Zelaya, nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erneut verurteilen und sich weiterhin für die Rückkehr Zelayas in das Präsidentenamt einsetzen. In einem Antrag ( 17/33) fordert die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, alle Konfliktparteien in Honduras aufzurufen, eine Verhandlungslösung anzustreben und auf Gewaltanwendung jeder Art zu verzichten. Der Bundestag wird den Antrag am Donnerstag, 26. November 2009, ab 16.20 Uhr eine Dreiviertelstunde lang zusammen mit einem Antrag der Linksfraktion ( 17/60), die Demokratiebewegung in Honduras zu unterstützen und Wahlen der Putschisten nicht anzuerkennen, beraten. Über beide Anträge soll gleich abgestimmt werden.
Die Grünen fordern die Bundesregierung zudem auf, sich klar von den Putschisten zu distanzieren und die ”De-facto-Regierung“ nicht anzuerkennen. Zudem plädieren sie für Einreiseverbote für Personen aus Honduras, die am Putsch beteiligt waren und sind.
Zelaya war am 28. Juni 2009 entmachtet und vom Militär außer Landes gebracht worden. Ende September war er heimlich in seine Heimat zurückgekehrt, wo ihn die brasilianische Botschaft in der Hauptstadt Tegucigalpa aufgenommen hatte. Auslöser für den Putsch war ein von Zelaya gegen den Willen des Verfassungsgerichts geplantes Referendum zur Änderung der Verfassung, die ihm die Kandidatur für eine weitere Amtszeit verweigert.
Nachdem Zelaya und Putschpräsident Roberto Micheletti Ende Oktober ein Abkommen unterzeichnet und sich auf eine Rückkehr Zelayas ins Präsidentenamt bis zum Amtsantritt eines neuen Staatschefs geeinigt hatten, erklärte Zelaya inzwischen seinen Verzicht auf das Präsidentenamt. Experten vermuten, er wolle damit verhindern, dass seine Entmachtung im Juni im Nachhinein legitimiert wird.
Mit Blick auf die für den 29. November angesetzte Präsidentschaftswahl fordern Bündnis 90/ Die Grünen die Bundesregierung auf, sich weiterhin international dafür einzusetzen, "dass der rechtmäßige Präsident Manuel Zelaya in das Präsidentenamt zurückkehrt". Ebenso solle die Rgierung die honduranische De-facto-Regierung unter Micheletti nicht anerkennen, keine Beziehungen zu ihr aufnehmen und sie in keiner Weise finanziell oder technisch unterstützen.
Für am Putsch beteiligte Personen aus Honduras fordert die Fraktion Einreiseverbote in die Bundesrepublik. Den Menschenrechtsverteidigern in Honduras solle dagegen entsprechend der EU-Richtlinien Schutz und Unterstützung zuteil werden. Alle Konfliktparteien in Honduras sollten zudem aufgerufen werden, eine Verhandlungslösung anzustreben und auf Gewaltanwendung jeder Art zu verzichten.
Ebenso wollen die Abgeordneten, dass sich die Regierung in der EU dafür stark macht, dass bis zur "Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung" in Honduras die Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen Zentralamerika und der EU nicht wieder aufgenommen werden und andererseits die Zollerleichterungen nach dem Allgemeinen Präferenzsystem Plus (APS+) ausgesetzt werden.
Gleichzeitig solle sich die Bundesregierung "unmissverständlich von der Position der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung, die die Unrechtmäßigkeit des Putsches leugnet und enge Kontakte zu den Putschisten pflegt, distanzieren". Die Stiftung, so der Vorwurf der Abgeordneten, habe sich in dieser Debatte mit Positionen eingebracht, die weitab von der Einschätzung der internationalen Staatengemeinschaft lägen." Sie habe in Honduras den Eindruck entstehen lassen, Deutschland stünde hinter der De-facto-Regierung Michelettis.
Nach dem Willen der Linken soll die Bundesregierung politische Initiativen ergreifen, die eine friedliche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung unterstützen und dazu beitragen, die Vorbereitung transparenter und demokratischer Wahlen durch die legitime Regierung zu ermöglichen.
Die "Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit" sei dafür zu verurteilen, dass "sie den Staatsstreich in Honduras politisch unterstützt hat", heißt es in dem Antrag weiter.