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Der Bund will weniger für Wohn- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern zahlen. © dpa-Report / Collage: Za
Die Beteiligung des Bundes an Wohn- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern soll neu festgelegt werden. Am Freitag, 4. Dezember 2009, stimmt der Bundestag gegen 13.15 Uhr nach halbstündiger Aussprache über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 17/41) ab. Dieser sieht vor, die Zuschüsse des Bundes für das kommende Jahr zu senken. Der Bundesrat kritisiert die Vorlage und fordert eine Änderung der Anpassungsformel, nach der der Bundesanteil seit 2008 errechnet wird. Abgestimmt wird auch über einen Antrag der Linksfraktion ( 17/75), die für eine höhere Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft plädiert, und über einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt ( 17/137, 17/143).
Nach geltender Rechtslage ist der Bund verpflichtet, sich an den Unterbringungs- und Heizkosten von Arbeitslosen zu beteiligen. Laut Paragraf 46 Absatz 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sollen nämlich die Kommunen bei der Grundsicherung von Arbeitslosen jährlich um insgesamt 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
Um dies zu gewährleisten, beteiligt sich der Bund an Leistungen für Unterkunft und Heizung von Hartz-IV-Empfängern. Doch wie hoch diese Beteiligung ausfällt, ist seit langem zwischen Bund und Ländern umstritten und wurde immer wieder neu verhandelt.
Für die Jahre 2005 und 2006 lag die Höhe des durchschnittlichen Bundesanteils bei 29,1 Prozent, 2007 wurde sie auf 31,2 Prozent erhöht. 2006 einigten sich Bund und Länder dann neben einer länderspezifischen - und von denen der übrigen Länder abweichenden - Bundesbeteiligung für die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auch auf eine Anpassungsformel, nach der ab 2008 die Höhe des Bundesanteils errechnet wurde.
Entscheidend ist seitdem die Entwicklung der Zahl so genannter Bedarfsgemeinschaften. Steigt sie um mehr als 0,5 Prozent, muss auch die Höhe der Bundesbeteiligung angepasst werden. Da dies nun im vergangenen Jahr der Fall war, hält die Bundesregierung eine Neuanpassung für erforderlich.
Mit ihrem Gesetzentwurf, auf den sich noch die Große Koalition vor der Bundestagswahl geeinigt hatte, plant die Bundesregierung daher, die Bundesbeteiligung von derzeit 26 Prozent auf bundesdurchschnittlich 23,6 Prozent ab 2010 zu senken. Der Beteiligungssatz für Baden-Württemberg soll auf 27 Prozent, der für Rheinland-Pfalz auf 33 Prozent und der der übrigen Länder auf 23 Prozent festgesetzt werden.
Damit würde sich der Bund voraussichtlich im Jahr 2010 in einer Höhe von 3,7 Milliarden Euro an den Kosten von Unterkunft und Heizung beteiligen. Das entspricht nach Regierungsangaben den im Nachtragshaushalt eingeplanten Kosten.
Kritik an diesem Vorhaben kommt aber von Seiten des Bundesrates: Der Gesetzentwurf widerspreche dem Grundsatz, nach dem die Kommunen tatsächlich wie zugesagt jährlich um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden sollen. Vielmehr stünden die Kommunen vor erheblichen Mehrausgaben.
Die Länder fordern deshalb die Bundesregierung zur Änderung der Anpassungsformel auf, wonach die Höhe der Bundeszuschüsse berechnet wird. Die Bundesbeteiligung solle entsprechend der Entwicklung für Ausgaben für Unterbringungs- und Heizkosten und nicht entsprechend der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften berechnet werden.
Der derzeitige Anpassungsfaktor bilde nicht die tatsächliche aktuelle Kostenentwicklung ab, so die Ländervertretung. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nehme ab mit der Folge, dass auch die Quote der Bundesbeteiligung sinke. Die tatsächlichen Ausgaben der kommunalen Träger gingen jedoch nicht zurück.
Die Bundesregierung lehnt die Forderung des Bundesrates ab. Eine Anpassung der Bundesbeteiligung auf Basis der Ausgabenentwicklung für Unterkunft und Heizung würde zu "Fehlanreizen" führen. Bei einer Regelung, die sich an der Ausgabenentwicklung orientierte, hätte der Bund weitgehend auch Mehrausgaben bei Leistungen zu tragen, die im Wesentlichen von den Kommunen gesteuert werden müssen, so die Regierung.
Der Bund könne aber nicht das "finanzielle Risiko von Entwicklungen übernehmen, auf die er kaum Einfluss nehmen kann", argumentiert sie. Würde auf die Ausgabenentwicklung abgestellt, hätten die Kommunen zudem geringere eigene Anreize, auch die pro Bedarfsgemeinschaft anfallenden Kosten der Unterkunft zu begrenzen.
Die Linke argumentiert in ihrem Antrag, die derzeitige Berechnungsformel, die sich an der Zahl der Bedarfsgemeinschaften orientiert, gewährleiste keine angemessene Beteiligung des Bundes. „Dem Rückgang der Bedarfsgemeinschaften seit 2007 steht aber kein entsprechender Rückgang der Kosten für Unterkunft und Heizung gegenüber“, heißt es weiter.
Der Bund verlagere die finanziellen Lasten der Arbeitslosigkeit auf die Kommunen, kritisiert die Fraktion und fordert die Bundesregierung auf, die Anpassungsformel zu ändern.
Nach der ersten Lesung im Bundestag werden der Gesetzentwurf zur Änderung des Zweiten Buches Sozialdesetzbuch (SGB II) und der Antrag der Linken zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Der Bundesrat muss dem Gesetz, sollte es vom Bundestag beschlossen werden, nicht zustimmen.