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Alte sowie geplante Gas- und Kohlekraftwerke sollen künftig energieeffizienter werden. Über einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 17/156) von Bündnis 90/Die Grünen berät der Bundestag am Freitag, 18. Dezember 2009, ab 10 Uhr in einer 45-minütigen Debatte. Der Entwurf sieht im Einzelnen vor, den vorgegebenen Mindestwirkungsgrad für fossil befeuerte Kraftwerke von derzeit 46 auf 58 Prozent zu erhöhen. Der Wirkungsgrad gibt das Verhältnis von abgegebener und zugeführter Leistung an. Er ist umso höher, je effizienter die Energieübertragung verläuft.
Die derzeit etwa 27 neuen, in Bau oder Planung befindlichen Kohlekraftwerke in Deutschland seien gekennzeichnet durch einen vergleichsweise geringen Effizienzgrad von etwa 45 Prozent und einer hohen Emission an Kohlendioxid und anderen Schadstoffen, schreiben die Grünen in ihrem Antrag.
Würden alle Projekte realisiert ist, sei von einer Kohlendioxidemission von mehr als 170 Millionen Tonnen pro Jahr auszugehen, heißt es weiter. Damit würde das nationale Klimaschutzziel von minus 40 Prozent bis zum Jahr 2020 gefährdet, so die Fraktion.
Durch die Festsetzung eines Mindestwirkungsgrades für Kohle- und Gaskraftwerke von 58 Prozent werde sichergestellt, dass nur noch besonders effiziente Kraftwerkstechnologien genehmigungsfähig sind und dass die Energieeffizienz der vorhandenen Kraftwerke schrittweise besser wird.
Zudem sollten Altanlagen mit Kohle und Gas so betrieben werden, dass der "durchschnittliche technische Stand der 70er Jahre" eingehalten werde. Danach würden Anlagen, die Strom durch den Einsatz von Steinkohle gewinnen, ab 2016 einem Mindestwirkungsgrad von 38 Prozent unterliegen und mit Braunkohle betriebene Anlagen einem Mindestwirkungsgrad von 36 Prozent. Ab 2021, sieht der Gesetzentwurf weiter vor, solle dieser Wert auf 40 und 38 Prozent steigen.
Darüber hinaus fordern die Grünen als Mindeststandard für Anlagen, die mit Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) betrieben werden, einen Gesamtnutzungsgrad von auf das Jahr gerechnet mindestens 75 Prozent. KWK-Kraftwerke stellen in den meisten Fällen Fernwärme für die Heizung privater und öffentlicher Gebäude bereit.
Ähnlich wie der Wirkungsgrad gibt der Gesamtnutzungsgrad das Verhältnis von Energieabgabe und Energieeinsatz an. Da dieser Nutzungsgrad auch durch den Wärmebedarf mitbestimmt wird und damit starken jahreszeitlichen Schwankungen unterworfen ist, wird zur Bewertung der Anlagen in der Regel der Gesamtnutzungsgrad auf den Zeitraum eines gesamten Jahres berechnet.
"Der ungebremst voranschreitende Klimawandel", so die Begründung der Fraktion, "wird maßgeblich mitverursacht durch die in der Energieversorgung produzierten Treibhausgase." Kohlekraftwerke stünden mit ihrer hohen spezifischen Emission an klimaschädlichem Kohlendioxid im Zentrum der Diskussion.
Der Bau neuer Kohlekraftwerke führe über Jahrzehnte hinweg zu einem hohen Sockel an Kohlendioxidemissionen und stehe dem Ausbau hocheffizienter Stromerzeugungstechnologien entgegen, kritisieren die Grünen. Der Neubau von Kohlekraftwerken sei daher aus klimapolitischen Gründen nicht vertretbar.
Der vorgelegte Gesetzentwurf streiche daher die bisherige Privilegierung im Bereich der Energieeffizienz für solche Anlagen, die dem Emissionshandel unterliegen. Durch diese Änderung hätten auch die genannten Anlagen Energie stets sparsam und effizient zu verwenden. Der Treibhausgas-Emissionshandel habe als Lenkungsinstrument bei der Kraftwerksplanung nicht die erforderliche Wirkung hin zu effizienten und kohlendioxidarmen Kraftwerken entfaltet.
Alternativen zu ihrem Gesetzentwurf sehen die Grünen keine. Allein die Einführung eines Kohlendioxid-Grenzwertes statt eines Mindestwirkungsgrades für fossil befeuerte Kraftwerke wäre denkbar: "Dies ist jedoch aus europarechtlichen Gründen nicht möglich", so die Fraktion in ihrem Antrag.