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Zu später Stunde hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Dezember 2009, mit deutlicher Mehrheit einen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen und einen Antrag der Linken zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes abgelehnt. Damit folgte das Plenum in beiden Fällen Beschlussempfehlungen des Innenausschusses ( 17/278). Die für die halbstündige Debatte vorbereiteten Reden wurden zu Protokoll gegeben. Ein Gesetzentwurf der SPD stand zur ersten Lesung an. Die Grünen forderten in ihrem Gesetzentwurf ( 17/34 neu), die im August 2007 eingeführte so genannte "Altfallregelung“ für geduldete Flüchtlinge um ein Jahr zu verlängern. Die Linke wollte darüber hinaus ( 17/19) künftig eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilen, wenn "eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen in absehbarer Zeit nicht möglich ist“.
Hintergrund ist, dass nach der Altfallregelung bis zum Sommer 2009 rund 62.600 geduldete Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis erhalten haben; jeder zweite allerdings "auf Probe“.
Die SPD legte einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung vor ( 17/207), der nun im Innenausschuss weiterberaten wird. Sie fordert, das Aufenthaltsgesetz zum 1. Januar 2010 dahingehend zu ändern, dass langjährige geduldete Flüchtlinge künftig unter Umständen auch dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen können, wenn sie kein eigenes Geld verdienen.
So soll nach acht Jahren - oder, im Falle, dass Kinder im Hauhalt leben, nach sechs Jahren - dauerhaft bleiben dürfen, wer nicht straf- oder ausländerrechtlich auffällig wurde sowie über einfache Deutschkenntnisse und ausreichenden Wohnraum verfügt.
Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen. Minderjährigen soll unter denselben Voraussetzungen nach vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn "gewährleistet erscheint, dass er sich aufgrund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann“.
Vertreter von CDU/CSU und FDP hatten in der ersten Lesung am 26. November deutlich gemacht, dass sie die Innenministerkonferenz für das zuständige Gremium halten. Die Innenminister der Länder verlängerten bei ihrer Sitzung am 3. Dezember in Bremen das Bleiberecht für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer um zwei Jahre - unter der Voraussetzung, dass sie bis Ende Januar 2010 zumindest eine Halbtagsstelle oder das nachweisliche Bemühen um Arbeit und Integration vorweisen können.
Während die von der SPD regierten Länder eine abschließende Lösung gefordert hatten, wollten CDU sowie CSU die weitere Gewährung des Bleiberechts zunächst von der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts abhängig machen.