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In der Wirtschafts- und Finanzkrise des vergangenen Jahres war es vor allem die Kurzarbeit, die einen massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit verhinderte. Die Bundesregierung hat daher beschlossen, die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern. Das sei aber nicht genug, finden SPD und Die Linke und fordern weitere Schritte. Am Donnerstag, 28, Januar 2010, debattiert der Bundestag ab 16.25 Uhr eine halbe Stunde lang über einen Antrag der SPD und einen Gesetzentwurf der Linken. Die SPD hält die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes ab dem 1. Januar 2010 auf 18 Monate für nicht weitgehend genug. Im Gegenteil: Noch bis Ende des vergangenen Jahres hätten Firmen das Kurarbeitergeld für 24 Monate beantragen können, bemängelt die Fraktion in ihrem Antrag ( 17/523).
Das stelle einen Nachteil gerade für die Unternehmen dar, die erst in 2010 das Instrument in Anspruch nehmen konnten. Die SPD fordert daher, die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 36 Monate auszudehnen. In der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise dürfe die Bezugsdauer nicht gekürzt, sondern müsse verlängert werden. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung müsse das Bundesarbeitsministerium ausnutzen.
Weiter kritisiert die Fraktion, dass die Bundesregierung zwar die Bezugsauer des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes - wenn auch nicht ausreichend - verlängert habe, nicht aber die Sonderregelungen für die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit. So werde das Kurzarbeitergeld für die Arbeitnehmer ab 2011 teurer, weil die Bundesagentur die Sozialbeiträge nicht mehr erstatte.
In ihrem Antrag fordern die Sozialdemokraten deshalb die Bundesregierung auf, "unverzüglich" einen Gesetzentwurf vorzulegen, der einerseits die maximale Bezugsdauer des Kurarbeitergeldes auf 36 Monate verlängert, andererseits die beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Kosten weiterhin fördere.
Außerdem solle "rechtzeitig vor 2011" die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergeldes überprüft und die Regelungen gegebenenfalls ein weiteres Mal verlängert werden, schreibt die SPD.
Die Linksfraktion fordert stattdessen, den steuerlichen Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld zu streichen und hat dazu einen Gesetzentwurf ( 17/255) eingebracht. Zwar ist das Kurzarbeitergeld selbst nicht steuerpflichtig. Es unterliege aber, so die Fraktion, laut Einkommensteuergesetz dem Progressionsvorbehalt. Dieser Vorbehalt führe dazu, dass das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den persönlichen Steuersatz berücksichtigt wird.
"Dadurch erhöht sich der persönliche Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und es kann im Folgejahr zu Steuernachzahlungen kommen", schreibt Die Linke. Das Kurzarbeitergeld werde folglich indirekt besteuert. Der Progressionsvorbehalt müsse daher angesichts der wegen der Wirtschaftskrise stark gestiegenen Zahl der Kurzarbeiter abgeschafft werden.
Die Beschäftigten, die ohnehin starke Lohnverluste hinnehmen müssten, dürften durch Steuernachzahlungen "nicht noch einmal zur Finanzierung der Krise herangezogen werden", verlangt die Linksfraktion.